Weitere Informationen zum vorhaben
Die August-Bebel-Straße verläuft am westlichen Rand der Innenstadt von der Kreuzung Wagnergasse/ Am Steiger bis zur Kreuzung Erfurter Straße/ Katharinenstraße. Der Kreuzungsbereich Erfurter Straße/ Katharinenstraße wird im Zusammenhang mit dem vorhaben Erfurter Straße betrachtet und ist nur informativ enthalten.
Im innerstädtischen Verkehrswegenetz besitzt die August-Bebel-Straße die Funktion einer Sammelstraße/ Quartiersstraße innerhalb einer Tempo 30 Zone. Sie verbindet die Innenstadt mit den anliegenden Wohn- und Gewerbegrundstücken des Wohngebietes Jena-West. Die Straße hat eine hohe Bedeutung für Fußgänger und Radfahrer. Besondere Radverkehrsanlagen sind nicht notwendig.
Mit dem gewählten Querschnitt soll eine ausgewogene, flexible und damit zukunftsfähige Nutzung der Verkehrsräume für die Funktionen Fußgänger-, Rad- und Kfz- Verkehr gewährleistet werden. Im Zuge des grundhaften Ausbaus der August-Bebel-Straße erfolgt ebenfalls eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie des Fußgängerüberwegs und der Schulbushaltestelle im Bereich der Westschule. Die Einmündung zur Semmelweisstraße wird hinsichtlich der Querung für Fußgänger optimiert.
Letzter Beschluss zum vorhaben
- Beschlussvorlage 23/1891-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 25.05.2023 "Grundhafter Ausbau August-Bebel-Straße, Bestätigung der Planung"
Aktueller Bearbeitungsstand
Mit der Bestätigung der Vorplanung kann die Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen beginnen.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Die Ausführung der Maßnahme soll in Abhängigkeit von der Finanzierung ab dem Jahr 2024 erfolgen.
Kosten soweit bezifferbar
Gesamtkosten: ca. 4.600.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: ca. 2.600.000 €
Eigenanteil: ca. 2.000.000 €
Betroffenes Gebiet
Jena-West
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Mobilität / Verkehr
Bürgerbeteiligung
Formell: Nein.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Informell: Ja.
In die Erarbeitung der Vorplanung wurden der Ortsteilrat, der Beirat Kfz-Verkehr, der Beirat Radverkehr und die AG Barrierefreies Bauen einbezogen.
Darüber hinaus wird es vor dem Beginn der Baumaßnahme Informationsschreiben und eine Informationsveranstaltung für die EigentümerInnen der betroffenen Grundstücke geben, bei der die Notwendigkeit der Baumaßnahme und der zeitliche Bauablauf dargestellt werden.
Aktualisierungsdatum
01.06.2023
Versionsnummer
1.0
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