Arbeit neben der beruflichen ausbildung
Sie dürfen neben Ihrer ausbildung zusätzlich arbeiten, wenn Ihr ausbildungsbetrieb zustimmt und Sie Ihr ausbildungsziel dadurch nicht gefährden.
Nicht gestattet ist die Arbeit für ein konkurrierendes Unternehmen. Auch während Ihres Urlaubs im ausbildungsbetrieb dürfen Sie nicht anderweitig erwerbstätig sein.
Rahmenbedingungen
Sind Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, davon täglich max. 8 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr und an nicht mehr als 5 Werktagen. Tage, an denen Sie in der Berufsschule lernen, werden mit 8 Stunden angerechnet.
Sind Sie bereits 18 Jahre oder älter, ist laut Arbeitszeitgesetz eine gesamte Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden an 6 Arbeitstagen pro Woche erlaubt. Trotzdem muss zumindest die durchschnittliche Anzahl von 8 Arbeitsstunden pro Tag eingehalten werden.
Auch die vorgeschriebene Ruhezeit muss gegeben sein. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben.
Ihr Zusatzverdienst kann sich auf die Höhe des Kindergeldes und der Berufsausbildungsbeihilfe auswirken.