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Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder sind ein Teil des elektromagnetischen Spektrums. Dieses erstreckt sich über den gesamten Bereich von den statischen elektrischen und magnetischen Feldern über die optische Strahlung bis zur sehr energiereichen Gammastrahlung. Den Teil des Spektrums zwischen den statischen elektrischen und magnetischen Feldern und der Infrarot-Strahlung bezeichnet man üblicherweise mit dem Oberbegriff "elektromagnetische Felder".

Die Eigenschaften hochfrequenter elektromagnetischer Felder (9 kHz bis 300 GHz) werden besonders für die moderne Kommunikation genutzt - zum Beispiel für Mobilfunk, Fernsehen, Rundfunk sowie für schnurlose Telefone und drahtlose Computernetzwerke. Auch Funkanwendungen für kurze Entfernungen nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder, so zum Beispiel Funkmodule nach dem Bluetooth-Standard.

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (1 Hz bis 9 kHz) treten im Alltag bei der Stromversorgung (zum Beispiel Hochspannungsleitungen), bei Haushaltsgeräten und Elektroinstallationen im Haus oder bei elektrifizierten Verkehrssystemen wie Eisenbahnen auf.

Mobilfunk

Mobiles Internet und „smarte“ Anwendungen gehören zu unserem alltäglichen Leben. Mit der fortschreitenden Digitalisierung hat der Umfang der drahtlosen Datenübertragung in den vergangenen Jahren stark zugenommen und nimmt auch weiter stetig zu. Der technische Fortschritt in der Telekommunikation und deren immer breitere Anwendung haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Mobilfunknetzbetreiber Deutschlands ihre Netze ausgebaut haben und auch künftig weiter ausbauen.

Die Standorte der Hochfrequenzanlagen können in der EMF-Karte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingesehen werden.

Neue Funktechnologien

Da immer größere Datenmengen in kürzerer Zeit transportiert werden müssen, entwickelt sich auch die Mobilfunktechnik immer weiter. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, erfolgt eine stetige Entwicklung der eingesetzten Technologien. Seit 2021 ist auch die neuste Mobilfunkgeneration 5G in Jena im Einsatz. Der 5G-Mobilfunkstandard ermöglicht die Übertragungen großer Datenmengen über das Mobilfunknetz. Technisch baut 5G auf dem Standard der 4. Mobilfunkgeneration (4G) auf, z.T. können die selben Antennen genutzt werden.

An Orten mit besonders hoher Nachfrage und Nutzerdichte können zusätzlich sogenannte Small Cells oder Kleinstzellen errichtet werden. Mit ihnen wird das Mobilfunknetz ergänzt. Diese Small Cells weisen im Gegensatz zu üblichen Mobilfunkbasisstationen eine geringe Sendeleistung und einen kleinen Versorgungsbereich auf.

Regelungen zur Standortauswahl von Mobilfunkanlagen

Bei der Auswahl der Standorte sind neben der sendetechnischen Eignung die gesetzlichen Bestimmungen des Baurechts, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und Sanierungsrechtes einzuhalten. Eine Mobilfunkanlage stellt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage dar.

Für ortsfeste Funkanlagen wird gemäß § 4 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) eine Standortbescheinigung ausgestellt. Der in der Standortbescheinigung ausgewiesene Sicherheitsabstand legt fest, wie groß der Abstand um die Sendeanlagen sein muss, dass die Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung sicher eingehalten werden. Die zuständige Behörde für das Standortbescheinigungsverfahren ist die Bundesnetzagentur.

Rundfunk

Am 01.07.2008 erfolgte die Umstellung vom analogen auf das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) in Jena.

Am 29.03.2017 erfolgte die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2, dem neuen Standard für digitales Antennenfernsehen. Diese Umstellung ermöglicht die Übertragung hochauflösender TV-Bilder.

Für die DVB-T-Anlagen wurde der Standort des ehemaligen Umsetzers auf den Kernbergen ausgebaut und ein Git­termast von 60 m Höhe errichtet. Für die in 54,85 m Höhe angebrachten DVB-T2 Antennen liegt eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vom 14.02.2017 vor.

Seit 2008 erfolgen die EMF-Messungen jährlich an etwa 11 ausgewählten Messpunkten, verteilt im Stadtgebiet Jenas. Dabei wird insbesondere in der unmittelbaren Nähe sensibler Standorte, wie schulen und Kindertageseinrichtungen, gemessen. Die Messungen werden von der Bundesnetzagentur über die Frequenzbereiche von 9 kHz bis 3 GHz durchgeführt und umfassen u.a. Rundfunk (UKW, MW, KW), Amateurfunk, Be­triebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk.

Auswertung der Messungen

Die Reiz- und auch die thermische Wirkung elektromagnetischer Felder werden durch Summationsvorschriften für die Quotienten zwischen gemessener Feldstärke und dem Grenzwert für die einzelnen Frequenzen bestimmt. Die Summe dieser Verhältnisse muss kleiner oder gleich 1 sein, damit der von der ICNIRP (internationale Kommission für nicht ionisierende Strahlung) empfohlene „Summengrenzwert“ eingehalten ist. Nach der 26. BImSchV hängt der Grenzwert für die elektrische Feldstärke bei Hochfrequenzanlagen von den jeweiligen Frequenzbereichen ab.

Für die Berechnung des Grenzwertausschöpfungsgrades werden die berechneten Werte für die einzelnen Standorte in Beziehung zum Grenzwert gestellt, der auf 100 % gesetzt wird. Der Ausschöpfungsgrad des Grenzwertes mit Reizwirkung wird im Frequenzbereich 9 kHz bis 10 MHz und mit thermischer Wirkung im Frequenzbereich 100 kHz – 300 GHz ausgewiesen.

Durch den stetigen technischen Fortschritt und den damit verbundenen Einführungen neuer Funktechnologien (z.B. Umstellung auf DVB-T, Einführung des 5G-Mobilfunks) ist zu erwarten, dass sich die EMF-Belastung für die Bevölkerung erhöht. Die Umstellung auf digitales Fernsehen zeigte aber deutlich, dass sich die EMF-Belastung weit unterhalb der Grenzwerte bewegt.

Unter Downloads sind die Ergebnisse der EMF-Messungen, die seit 2008 durchgeführt wurden, abrufbar.

Am 22.08.2013 ist die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) in Kraft getreten. Sie regelt die Grenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und dient dem Schutz der Allgemeinbevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Die nationalen Grenzwerte entsprechen den von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerten. Sie beinhalten hohe Sicherheitszuschläge und stützen sich auf den internationalen Konsens wissenschaftlicher Erkenntnisse von Fachleuten interdisziplinärer Fachrichtungen (Biologie, Medizin, Biophysik und Technik).

In der 26. BImSchV sind die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Niederfrequenz-, Hochfrequenz- und Gleichstromanlagen festgelegt.

Die bis dahin bestehende und seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 nicht geänderte Verordnung bedurfte der Anpassung an wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Verordnung in ihrer ursprünglichen Fassung blieb insbesondere hinter der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12.06.1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (1999/519/EG) zurück.

Im Jahr 2010 hat die ICNIRP ihre Grenzwertempfehlung für niederfrequente Felder anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet (Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric and Magnetic Fields (1 Hertz bis 100 Kilohertz), Health Physics 99(6): 818 bis 836; 2010). Die Grenzwerte der 26. BImSchV basieren auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Elektromagnetische Felder des Mobilfunks