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Stadtentwicklungsausschuss im April 2015: Die geplanten Beschlüsse der Abteilung Beiträge (Stand: 19.03.2015) – Straßenbaubeiträge
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Stadtentwicklungsausschuss im April 2015: Die geplanten Beschlüsse der Abteilung Beiträge (Stand: 19.03.2015)

Informationsveranstaltung - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Der Stadtentwicklungsausschuss tagt im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Für die einzige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats im April 2015 hat die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena derzeit folgende Beschlüsse in Vorbereitung:

15/0306-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ im Rahmen der der Wohnumfeldverbesserung Winzerla – Geplanter termin: 16.04.2015Siehe auch HIER!

15/0341-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 1)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord – Geplanter termin: 16.04.2015Siehe auch HIER!

15/0342-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 2)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord – Geplanter termin: 16.04.2015Siehe auch HIER!

15/0343-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 3)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord – Geplanter termin: 16.04.2015Siehe auch HIER!

15/0344-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ in Wöllnitz – Geplanter termin: 16.04.2015Siehe auch HIER!

15/0379-BV = Kostenspaltung in der „Bonhoeffer Straße“ zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen – Geplanter termin: 16.04.2015

15/0380-BV = Kostenspaltung in der „Mittelstraße“ zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen – Geplanter termin: 16.04.2015

Verschoben vorerst auf den Mai 2015 sind die nachfolgenden Beschlussvorlagen:

15/0346-BE = Die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel – Voraussichtlicher termin: 28.05.2015Siehe auch HIER!

15/0348-BV = Änderung des Absichtsbeschlusses 14/0027-BV zur „Lützowstraße“ – Voraussichtlicher termin: 28.05.2015Siehe auch HIER!

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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