Es wäre nur logisch, die Auffahrt aus Richtung der Straße "Am Goldberg" mit dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" dem der Hauptstraße folgenden Radweg zwischen Klinikum und Bäckergasse unterzuordnen, aber leider wurde bei der Planung des neuen Radwegs nicht einmal die Entfernung der alten Fahrbahnbegrenzungen berücksichtigt (siehe Meldung #10586-2023).
Solange die Vorfahrt nicht anders geregelt ist, gilt dennoch R-v-L und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Letzteres bedeutet eben auch, mit verminderter Geschwindigkeit und bremsbereit an die Einmündung heranzurollen statt einfach einfach durchzurauschen, denn ein Recht auf "Schwung" gibt es halt nicht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
989
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
215
Laterne
1200
Müll
1923
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1724
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
482
Stadtgrün
513
Stadtwald/Wanderwege
684
Straße/Gehweg/Radweg
4067
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1061
Es wäre nur logisch, die…
Permalink