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Einreisebestimmungen

Aufgrund des Freizügigkeitsrechts dürfen Sie jederzeit nach Deutschland einreisen, hier Ihren Wohnsitz nehmen und haben freien Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Sie benötigen kein Visum. Ein gültiges Reisedokument, etwa Reisepass oder Personalausweis, ist ausreichend.

In Deutschland müssen Sie keinen Aufenthaltstitel beantragen. Eine Ausnahme gilt für Bürger der Schweiz. Möchten Sie länger als 90 von 180 Tagen in Deutschland bleiben, beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis-CH. Diese ist rein deklaratorischer Natur.

Einreise zwecks Arbeit

Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Auch wenn Sie sich aktuell in einem Land der EU oder des EWR aufhalten, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen nach Deutschland entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit: Für Ihre Einreise

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant