Am 22.05.2015 ist in der Thüringer Landeszeitung / Lokalteil Jena (TLZ) ein Interview von TLZ-Redakteur Herrn Thomas Beier mit dem Abteilungsleiter Beiträge im Kommunalservice Jena, Herrn Rainer Sauer, erschienen, das wir hier mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen GmbH Erfurt wiedergeben.
Noch ist keine Entscheidung zur Zukunft der Straßenausbaubeiträge gefallen. Dennoch gehen in der Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena derzeit viele Anrufe ein. Grundstückseigentümer und Mieter fragen nach. Die Zeitung sprach mit Rainer Sauer, dem Abteilungsleiter für Beiträge.
Hatten sich an der Beitragserhebung für den Ausbau von Straßen irgendetwas geändert in Jena?
Nein, die Beiträge werden weiterhin erhoben. Vor einer anderen Verfahrensweise wäre eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetzesnormen, wie etwa der Thüringer Kommunalordnung durch die Landesregierung zu initiieren und durch den Thüringer Landtag zu beschließen.
Wie kommt es dann zu den Nachfragen?
Vor Kurzem hat der Verein Thüringer Bürgerallianz nochmals in Richtung einer Abschaffung der Beitragserhebung im Thüringer Kommunalabgabengesetz positioniert. Er fordert von der Landesregierung die Finanzierung des Straßenbaus über eine Erhöhung der Grundsteuer B. Mehrere Jenaer Ortsteilräte hatten deshalb beim Kommunalservice nachgefragt und sich hierzu erkundigt. Man muss bezüglich einer Abschaffung der Beitragserhebung und einer Umlage der Kosten über die Grundsteuer jedoch bedenken, dass die Straßenbaukosten dann auch von den Mietern mitbezahlt werden. Das hatte ich bei den Veranstaltungen auch so gesagt.
Wer bezahlt die Straßenbaubeiträge denn jetzt?
Die Grundstückseigentümer, die Grundstücke an den Straßenabschnitten haben oder bewohnen, die saniert oder verbessert werden. Der Gesetzgeber sagt, diese hätten einen besonderen Vorteil durch die Straße. Werden Straßenbaukosten künftig auf die Grundsteuer B umgelegt, dann zahlen alle Grundstücksbesitzer in Jena, egal ob die Straße vor ihrem Haus erneuert wird oder nicht.
Welche Hausbesitzer können die Grundsteuer umlegen?
Jeder Hausbesitzer kann die Grundsteuer B auf die Mietnebenkosten umlegen, auch große Wohnungsgesellschaften. Sie alle wären damit erstmals in die Lage versetzt, Straßenausbaukosten direkt auf die Schultern der Mieter weiterzureichen, da die Grundsteuer B als laufende jährliche Belastung des Grundstücks gilt. Bei einem Straßenausbaubeitrag ist dies gesetzlich verboten und die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen mit gleichzeitiger Forderung einer Steuerumlage, wie sie von der Thüringer Bürgerallianz angedacht ist, führt somit aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter, abseits der Mietpreisbremse.
Um welchen Betrag ging es denn in Jena?
Über Straßenausbaubeträge werden derzeit etwa 700000 bis 800000 Euro jährlich eingenommen.
Kritiker der Straßenausbaubeiträge in Jena sagen, dass die Abteilung Beiträge beim Kommunalservice naturgemäß ein eher geringes Interesse haben dürfte, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Mitarbeiter hätten dann ja nichts mehr zu tun …
Das sehe ich anders und Arbeit bleibt genug. Zum Beispiel stehen die Erschließungsbeiträge nach dem Bausetzbuch nicht zur Disposition, diese muss die Stadt Jena also auch weiterhin erheben. Und es gibt neben der Arbeit der Beitragserhebung auch einige andere Aufgaben für uns, abseits des Gelderhebens. So informieren wir die Jenaer auch ausführlich über die Beitragserhebung im Allgemeinen, zum Beispiel in Bürgerinformationsveranstaltungen oder über Infobriefe, und im Speziellen, zum Beispiel in unserem Blog: https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege.
Den kompletten Zeitungsartikel kann man nachfolgend lesen (zum Vergrößern bitte anklicken)!