This is a cache of https://neu.jena.de/de/einreise-zwecks-studium-3. It is a snapshot of the page at 2024-11-16T17:08:04.840+0000.
Einreise zwecks Studium | Jena neu Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Einreise zwecks Studium

Sie sind herzlich willkommen zu einem Studium in Deutschland.

Für Ihre Einreise benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum. Sie beantragen Ihr Visum zwecks Studium bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland. Das Visum wird erteilt, wenn Sie sämtliche Hochschul-Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige Studium erfüllen.

Besondere Bestimmungen zur Einreise gelten für Sie als Bürger von

  • Australien
  • den Cookinseln
  • Guam
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • den Kokosinseln
  • der Republik Korea
  • Neuseeland
  • Niue
  • den Norfolk-Inseln
  • Puerto Rico
  • Tokelau
  • den Weihnachtsinseln
  • den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa.

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen, sofern Sie ein noch mindestens 6 Monate gültiges Reisedokument haben. In Deutschland dann benötigen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel.

Einreise zu anderen Bedingungen

Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab.

  1. Familienangehörige: Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
  2. Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  3. Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Lebenshaltungskosten

Unter Lebenshaltungskosten werden alle nötigen Geldausgaben zusammengefasst, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat tätigen muss. Dazu zählen Aufwendungen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel, Mobilität und Freizeit. Weitere Bereiche sind z. B. Beklei

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei

5 Schritte zum Studium

  • besondere Interessen und Fähigkeiten
  • Vorkenntnisse
  • geeignete Organisation des Studiengangs
  • ...
  • Überblick über Studienangebote gewinnen
  • Hochschulinformationstage nutzen
  • Studienmesse
  • Webseiten der Hochschulen
  • Beratungsangebote
  • ...
  • Zugangsvoraussetzung an der Hochschule
  • ggf. Sprachkenntnisse
  • ggf. Numerus Clausus
  • ...
  • Erfülle ich alle Zugangsvoraussetzungen?
  • Finanzierung des Studiums
  • ggf. Fahrtkosten
  • ggf. Wohnsituation am Hochschulort
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
  • ...

downloads