This is a cache of https://rathaus.jena.de/de/anpassung-der-abfallgebuehren-ab-2024-notwendig. It is a snapshot of the page at 2024-10-30T01:08:39.479+0000.
Anpassung der Abfallgebühren ab 2024 notwendig | Jena Rathaus Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Anpassung der Abfallgebühren ab 2024 notwendig

10.11.2023

Die Stadt Jena steht vor einer wichtigen und schwierigen Entscheidung, um die Umwelt zu schützen und die Abfallwirtschaft weiterhin nachhaltig zu gestalten. In der Sitzung des Stadtrats am 22. November 2023 wird erstmals seit 11 Jahren über die Erhöhung der Abfallgebühren entschieden.

Hintergründe der Kostensteigerung:

Für den Kommunalservice Jena (KSJ) als öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger standen bereits seit geraumer Zeit die Herausorderung durch die Inflation und den damit verbundenen Kostensteigerungen im Vordergrund. Diese Situation wird ab 2024 durch die Einbeziehung der Abfallwirtschaft in den Emissionshandel weiter verschärft. Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird zukünftig die thermische Behandlung von Abfällen (Restabfallbehandlung) in das nationale Emissionshandelssystem aufgenommen und mit einer CO2-Besteuerung belegt. Der Gesetzgeber sieht für 2024 eine Abgabe (CO2-Abgabe) von 40 €/t CO2 vor, die bis 2026 auf 55-65 €/t CO2 ansteigt.

Hinzu kommen massiv gestiegene Beschaffungskosten in allen Bereichen. Auch die durch die Tarifabschlüsse gestiegenen Lohnkosten tragen zur Mehrbelastung bei.

Aus der Neukalkulation ergeben sich für einen 4-Personen-Haushalt Mehrkosten von 57,88 € pro Jahr, bei zweimaliger Leerung eines 120 l Restabfallbehälters je Kalenderhalbjahr.

Konkret sehen die Änderung der Abfallgebühren wie folgt aus:

1.     Die Grundgebühr bei Anschluss an 60, 120 und 240 l Restabfallbehälter für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten je amtlich gemeldeter Person und Halbjahr steigt von derzeit 21,42 € auf 27,85 €.

        Die Grundgebühr bei Anschluss an 660 und 1.100 l Restabfallbehälter in Großwohnanlagen steigt von derzeit 19,14 € auf 24,88 €.

2.    Mengenabhängige Gebühr für die Entsorgung von Restabfällen aus Haushalten und gewerblichen Einrichtungen je Leerung:

    •    60 l von derzeit 3,44 €  auf  4,47 €
    •    120 l von derzeit 5,37 € auf 6,98 €
    •    240 l von derzeit 8,81 € auf  11,45 €
    •    1.100 l von derzeit 16,61 € auf 21,59 €

Der Kommunalservice Jena verfolgt seit mehreren Jahren eine konsequente Stoffstromstrategie, die maßgeblich dazu beigetragen hat, die Abfallgebühren über einen so langen Zeitraum stabil zu halten.  So konnten Kosten für die Verwertung einzelner Abfallarten reduziert und Erträge aus der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gesteigert werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dies durch eine weiterhin konsequente Abfalltrennung unterstützen.

Antworten auf häufige Fragen:

Warum erhöhen sich die Abfallgebühren?

Die Änderung der Gebühren für die Entsorgung von Bio- und Restabfall ist notwendig, um den wachsenden Anforderungen an die Abfallentsorgung und das Recycling gerecht zu werden. Neben gestiegenen Lohn-, Energie und Kraftstoffkosten werden sich die Kosten der Restabfall-behandlung (thermische Behandlung) nahezu verdoppeln. Zusätzlich sind erhebliche Abgaben nach dem Brennstoffhandelsgesetz ab 2024 für die Restabfallbeseitigung zu leisten. Die gesetzlich vorgeschriebene Behandlung wird nach ihrem Co²-Ausstoß mit Abgaben belastet, die in den folgenden Jahren noch ansteigen werden.

Wie werden die Abfallgebührenerhöhungen kalkuliert?

Die Berechnung der Abfallgebühren erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, die mit der Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen verbunden sind. Dies beinhaltet u.a. die Personal-, Entsorgungskosten, Transportkosten bzw. Kraftstoffkosten. Für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 sind zudem die Entwicklungen der vergangenen Jahre von einschneidender Bedeutung. Zum Beispiel werden die Preissprünge für Energie und Treibstoffe zeitversetzt in der neuen Kalkulation berücksichtigt.

Welche Rolle spielt die Abfalltrennung bei der Höhe der Abfallgebühren?

Die Abfalltrennung hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren. Durch eine konsequente Mülltrennung und verstärkte Nutzung von Recycling- und Kompostierungsmöglichkeiten können Haushalte Einfluss auf ihre Gebühren nehmen.

Eine aktive Mülltrennung, die Verwendung von recyclingfähigen Materialien und ein bewusster Umgang mit Ressourcen kann dazu beitragen die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung zu reduzieren.

Warum ist eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung wichtig?

Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist wichtig, um Umweltverschmutzung zu verhindern, Gesundheitsrisiken zu minimieren und natürliche Ressourcen zu schonen.

Wie sollte Abfall getrennt werden?

Abfall sollte in verschiedene Kategorien getrennt werden, wie z. B. Papier, Glas, Plastik, Elektronikschrott, Metall und Restmüll, um eine effiziente Verwertung und Entsorgung zu ermöglichen.

An wen kann ich mich mit meinen Fragen zur Abfalltrennung wenden?

Als lokaler Entsorger sehen wir uns in der Verantwortung, Sie (ob privat oder gewerblich) mit einer kostenfreien Abfallberatung bei der richtigen Mülltrennung zu unterstützen. Dadurch können aus mehr Wertstoffen und Biomüll neue Rohstoffe oder Kompost entstehen. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Abfallberatung? Dann vereinbaren Sie gern einen termin mit uns. Kontakt: Telefon 03641/4989 - 250 I E-Mail: vertrieb-ksj@jena.de.

Wann und wie werden die Bürger über Änderung der Abfallgebühren informiert?

Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über Änderungen wie folgt informiert: Über die lokale Presse, die Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung Jena sowie über den Internetauftritt: www.ksj.jena.de.

Wo kann ich weitere Informationen zu Abfallgebühren erhalten?

Weitere Informationen zu Abfallgebühren erhalten Sie in Jena bei Ihrem örtlichen Abfallentsorger Kommunalservice Jena. Mit Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Gebührenstelle unter Telefon 03641/4989-220 oder per E-Mail an: gebuehren@jena.de.

Sie haben Fragen? - Wir helfen Ihnen gern weiter!

Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 56
07749 Jena
Tel. : 03641/4989 – 500
E-Mail: gebuehren@jena.de

Kategorie