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Schwangerschaft und Geburt

Wenn Sie in Deutschland schwanger sind, garantiert Ihnen die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung die bestmögliche medizinische Versorgung.

Frauenarzt

Etwa aller 4 Wochen wird Ihr Frauenarzt die Fortschritte Ihrer Schwangerschaft feststellen. In den letzten Wochen vor der Geburt werden Sie häufiger in die Praxis bestellt. Zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse gehören 3 umfangreiche Ultraschallscreenings, in denen der Arzt die Entwicklung Ihres Kindes überprüft.

Ihr Frauenarzt wird Sie im Vorfeld über mögliche Kosten aufklären, falls er zusätzliche Untersuchungen für ratsam hält.

Hebamme

Viele Frauenärzte arbeiten mit einer Hebamme zusammen, an die Sie sich bei weiteren Fragen wenden können. Informieren Sie sich vorab, welche Leistungen die jeweilige Hebamme anbietet. Sie haben immer auch die Möglichkeit, sich selbst eine Hebamme Ihres Vertrauens zu suchen.

Unabhängige Hebammen bieten mitunter schon eine Begleitung der Schwangerschaft an, so dass Sie seltener die Arztpraxis aufsuchen müssen. Sie können i. d. R. kostenfrei einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen. So erhalten Sie wichtige Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, gleichzeitig lernen Sie die Hebamme besser kennen.

In einigen Krankenhäusern kann Ihre Hebamme Sie bei der Geburt Ihres Kindes begleiten und unterstützen. Im Klinikum Jena arbeiten Hebammen jedoch als feste Mitarbeiterinnen. Sobald Sie nach der Geburt wieder zu Hause sind, wird Ihre Hebamme täglich nach Ihnen und Ihrem Kind sehen.

Um diese Nachbetreuung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich gleich zu Beginn der Schwangerschaft eine Hebamme suchen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es sehr schwer, eine Hebamme zu finden, die noch freie Kapazitäten hat.

Sämtliche durch die Hebamme erbrachten Leistungen werden durch die Gesetzliche Krankenversicherung gesichert. Selbstverständlich wird eine Hebamme Sie unter Abwägung eventueller Risiken auch betreuen, wenn Sie Ihr Baby zu Hause oder in einem Geburtshaus entbinden wollen.

Erstbesuchsdienst

Die Stadt Jena unterstützt junge Familien zudem durch den Erstbesuchsdienst. Die neuen Erdenbürger werden willkommen geheißen und ihre Eltern bekommen nützliche Informationen rund um das Thema Familienleben in Jena.

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.

In Deutschland geborene Kinder

In Deutschland geborene Kinder erhalten grundsätzlich nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern. Besitzen die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten, werden dem Kind beide zuerkannt.

Aufenthalts- und Bleiberecht in Deutschland

Sie sind herzlich willkommen, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben und sich auf dieser Seite über die Bedingungen für längere oder dauerhafte Aufenthalte zu informieren. Abhängig von Ihrem konkreten Herkunftsland und der geplanten Dauer Ihres Aufen