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Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen melden

Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen melden (AwSV)

Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen oder Substanzen in einer Anlage muss vom Eigentümer vorab bei der unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Dies wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgeschrieben. Diese regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen.

Als wassergefährdend sind beispielsweise Heizöl, Dieselkraftstoff, Motorenbenzin (Ottokraftstoff), Altöl, Jauche, Gülle und Silagesickersaft eingestuft.

Wann besteht eine Meldepflicht?

Folgende Maßnahmen sind mindestens 6 Wochen im Voraus bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen:

  • Errichtung oder wesentliche Änderung von einer oder mehrerer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Änderung der Gefährdungsstufe nach AwSV

Bitte nutzen Sie die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) bereitgestellten formulare. Diese können Sie unter Links auf dieser Seite aufrufen.

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Günther

Sachbearbeiter wassergefährdende Stoffe

Team Gewässer / Boden / Abfall

E-Mail: nils.guenther@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5277

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Gewässer / Boden / Abfall (Untere Wasserbehörde)

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland