<p>Auch wenn ein Gehweg nicht mittels Beschilderung für den Radverkehr freigegeben ist, dürfen Radfahrer ihn benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO). Es ist also eine müßige Diskussion ob oder ob doch nicht.......</p>
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<p>Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme wäre wohl derzeit der beste Weg. :-)</p>
Gehweg/ Radweg
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