Abweichung von Bau- und Planungsvorschriften
Wenn materielle Bau- und Planungsvorschriften nicht eingehalten werden können, sind hierzu Abweichungen innerhalb der Verfahren zu beantragen. Bei ansonsten verfahrensfreien Bauvorhaben ist dann ein förmliches Antragsverfahren als "isolierte Abweichung" zu beantragen.
Details
Soweit die im § 63 Thüringer Bauordnung (ThürBO) genannten verfahrensfreien Bauvorhaben nicht gänzlich unter Einhaltung der geltenden Bau- und Planungsvorschriften verwirklicht werden können, muss für die Abweichungen von den Vorschriften ein Antrag gemäß § 73 ThürBO mit Begründung eingereicht werden.
Beispiel
Eine Garage nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO, die den notwendigen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (3,00 m) gemäß § 2 Abs. 1 ThürGarVO nicht einhält. Als Begründung könnte hier angeführt werden:
- wenig genutzte Nebenstraße,
- Einbau funkbedientes Garagentor.
Soweit von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll, ist auch eine Beteiligung benachbarter Personen gemäß § 76 ThürBO vorgeschrieben.
Unterlagen
- Abweichungsantrag
- Neben dem Abweichungsantrag mit Begründung sind regelmäßig weitere Bauvorlagen in Anlehnung an das Baugenehmigungsverfahren zur Beurteilung erforderlich.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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je Abweichungen vom Bauordnungsrecht, Tarifstelle 5.1 | 50,00 € bis 5.000,00 € |
je Ausnahme vom Bauplanungsrecht, Tarifstelle 5.2 | 35,00 € bis 1.000,00 € |
je Befreiung vom Bauplanungsrecht, Tarifstelle 5.1 | 50,00 € bis 5.000,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Bauordnung (ThürBO), § 73
- Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO), Tarifstelle 5.1 und 5.2
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |