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Wahl ehrenamtliche Richter

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gera - Amtszeit 2025-2030

Alle fünf Jahre werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählt. Die nächste Wahl findet 2025 statt. In Vorbereitung der Wahl ruft die Stadt Jena Interessierte auf, sich für das Ehrenamt zu bewerben. 

Dann kann unter Verwendung des hier abrufbaren formulars im Fachdienst Recht der Stadt Jena das Interesse bekundet werden.

Für die Amtszeit von 5 Jahren werden neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Gera gesucht. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Stadt Jena hat hierfür eine Vorschlagsliste zu erstellen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Gesucht werden 20 Personen. 

Die aufgestellte Vorschlagsliste wird an das Verwaltungsgericht Gera als zuständiges Gericht übergeben. Dort findet die eigentliche Wahl statt. Der am Verwaltungsgericht Gera bestellte Wahlausschuss wählt aus den auf den Vorschlagslisten der dem Gerichtsbezirk zugehörigen Landkreisen und kreisfreien Städten stehenden Bewerbern die erforderliche Anzahl. 

Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie hauptamtliche Richterinnen und Richter mit. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen (§§ 20 bis 22 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)) für das Amt sind:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit 
  • mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre 
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Jena wohnhaft 

Ausschlusskriterien

Vom Amt einer ehrenamtlichen Richterin/ eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Weiterhin können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind)
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Nähere Informationen sind unter den angegebenen Links abrufbar.

Bewerbungen sind ab sofort möglich beim 

Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena

möglich.

Fristende für Bewerbungen ist der 21.04.2025.

Bitte nutzen Sie das unter Downloads bereitgestellte Bewerbungsformular und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, gern auch per E-Mail, ein.

 
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

 

  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Diana Kölbel

Juristische Mitarbeiterin

Fachdienst Recht

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Sekretariat

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