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Aufenthalt - Asylverfahren

Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a Grundgesetz).

Wer dieses Recht für sich in Anspruch nehmen will, muss sich einem Asylverfahren (Anerkennungsverfahren) unterziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt das Asylverfahren durch. Die Ausländerbehörde Jena vollzieht die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. Im gesamten Verfahren ist die Behörde an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden.

Der Antrag wird in Thüringen in Suhl gestellt.

Asylantrag

Asylsuchende, die Schutz vor Verfolgung suchen, müssen sich in Thüringen persönlich unter folgender Adresse melden:

Erstaufnahmeeinrichtung Suhl
Weidbergstraße 24-26
98527 Suhl

Wohnsitzbeschränkung

Ihnen wurde von der Landesaufnahmestelle Jena als Wohnsitz zugewiesen. Deshalb ist Ihr Wohnsitz während des Asylverfahrens auf Jena beschränkt.

Aufenthaltsbeschränkung

In den ersten drei Monaten ist der Aufenthalt auf den Freistaat Thüringen beschränkt. Anschließend dürfen sich Asylbewerber im gesamten Bundesgebiet aufhalten.

Beschäftigung

Asylbewerber haben drei Monate nach Asylantragstellung einen sogenannten nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Verdeutlicht wird dies durch den Eintrag: "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Selbständige Tätigkeit nicht erlaubt."

Das bedeutet: Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht (Arbeitsvertrag), sind die Unterlagen in der Ausländerbehörde vorzulegen. Die Ausländerbehörde fragt die Bundesagentur für Arbeit an, ob die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt wird.

Aufenthaltstitel

Nachdem Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Dieses Dokument enthält die Informationen zu Wohnsitz, Aufenthalt und Beschäftigung.

Tag Zeiten
Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Leistungen Gebühren
Erteilung Duldung als Klebeetikett 58,00 €

Erteilung Duldung mit Trägervordruck

62,00 €

Erneuerung Duldung als Klebeetikett

33,00 €

Erneuerung Duldung mit Trägervordruck

37,00 €

Aufhebung oder Änderung Auflage zur Duldung

50,00 €

 

  • Asylgesetz (AsylG)
  • Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Die Ausländerbehörde arbeitet nach einem Terminsystem. In der Regel erhalten Sie von unserer Behörde einen Termin mit Terminkennung für die nächste Vorsprache. Eine halbe Stunde vor dem Termin können Sie sich am mehrsprachigen Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der Terminkennung anmelden. Nur wer keinen Termin erhalten hat sollte ein Ticket für "Asyl" am Anmeldeterminal ziehen.

Es kann passieren, dass der Termin außerhalb der oben angegebenen Sprechzeiten liegt. Mit der Terminkennung kann man sich auch außerhalb dieser Zeiten am Anmeldeterminal melden, aber frühestens eine halbe Stunde vor dem Termin.

Tickets für Asylangelegenheiten ohne Termin können an den Sprechtagen bis 11:00 Uhr gezogen werden.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Buntrock

Sachbearbeiter Asyl

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3353

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Deichstetter

Sachbearbeiter Asyl

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3349

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Prester

Sachbearbeiterin Asyl

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3749

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland