Beschreibung des Mangels
Ergänzung zu Mangel 2804-2019
15.00 Uhr noch enger im Kreuzungsbereich geparkt.
Kinder auf dem Weg von der schule haben keine Chance etwas zu sehen oder gesehen zu werden, wenn sie hier auf dem Foto von rechts kommend nach links auf den Fuß-/Radweg wollen.
Extrem gefährliche Situationen sind vorprogrammiert.
Weshalb müssen in diesem Gebiet überhaupt Autos ausser Anwohner parken? Es gibt 200 m weiter den neuen Parkplatz am Gries.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.932652517632, 11.596323072845
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder der Stadt Jena. Wir haben Ihre Bitte bzw. Ihren Hinweis an den Fachdienst Verkehrüberwachung weiter geleitet und informieren hier, wenn es eine Rückmeldung dazu gibt. Aus Datenschutzgünden wurden die Kennzeichen unkenntlich gemacht.
Ihr Mängelmelder-Team
Sehr geehrter Melder,
vorliegend handelt es sich weder um einen Kreuzungsbereich noch um einen Einmündungsbereich. Das von Ihnen abgebildete Foto dürfte im Bereich einer scharfen Kurve abgestellt sein. Hier besteht für das betreffende Fahrzeug und dessen Fahrer Haltverbot. Wir werden die Stadtinspektion mit der weiteren Kontrolle des angegebenen Bereiches beauftragen.
Unter anderem regelt die StVO das Halten und Parken. Sofern also eine Beschilderung oder anderer Tatbestand das Halten und Parken in einem Bereich nicht untersagt, dürfen Fahrzeuge ordnungsgemäß und nach den Regeln der StVO abgestellt werden. Es besteht kein Grund, Karftfahrern hier nicht das Abstellen ihrer Fahrzeuge zu untersagen, sofern eine regelgerechte Anwendung der Straßenverkehrsordnung stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2811-2019, die neue ID ist: #2724-2019.
Kommentare
Unverständlich warum das…
PermalinkUnverständlich warum das kein Kreuzungsbereich sein soll, Gabelung dreier Straßen die für Pkw erlaubt sind.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 18.12.2019 - 19:01
Sehr geehrter Melder, …
Permalink<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>verschiedentlich wird die Frage aufgeworfen, was eine Kreuzung, was eine Einmündung ist. Hierzu wird im allgemeinen wie folgt definiert:<br />
</p>
<p> "Eine <strong>Kreuzung</strong> ist die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits, u.U. seitlich versetzt, fortsetzen (vgl. Senat, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 Rdn. 32; Mühlhaus! Janiszewski, a. a. 0., § 8 Rdn. 4, alle m.w.N.).<br />
<br />
Eine <strong>Einmündung</strong> ist das - rechtwinkelige oder schräge - <strong>Zusammentreffen einer Straße mit einer durchgehenden Straße ohne Fortsetzung</strong> über diese hinaus (vgl. Senat, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html">8</a> StVO Rdn. 33; Mühlhaus/ Janiszewski, a.a.O., § <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html">8</a> StVO Rdn. 5, alle m.w.N.)."</p>
<p>Vorliegend handelt es sich um eine scharfe Kurve, bevor es an einer Einmündung zu Richtungswechseln gelangt.</p>
<p> </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 19.12.2019 - 10:21
Keine Kreuzung?
PermalinkOLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.
da an dieser Stelle ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Kurve auf eine Straße trifft, sollte dies wohl doch eine Kreuzung oder zumindest eine gleichberechtigte Einmündung sein. Hier sollte nicht nur ein Abstand von 5 Metern beim Parken und übrigens auch Rechts vor Links gelten, also müssten Autos, die von Norden auf dem Wenigenjenaer Ufer auf die Tümplingstraße abbiegen wollen, dort dengeradeaus fahrenden Radfahrern Vorfahrt gewähren.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21.12.2019 - 18:19
Sehr geehrter Melder, die…
PermalinkSehr geehrter Melder,
die Ordnungsbehörde hatte Ihnen bereits die rechtliche Würdigung zum Sachverhalt am 19.12.2019 gegeben. Insofern verweisen wir auf unseren Eintrag.
Mit freundlichen Grüßen
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15.01.2020 - 09:56