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Wenn überhaupt, dann ist doch das Entfernen von Laub nur aus sicherheitstechnischen Aspekten zu betrachten. Nur weil die Blätter in einen Garten wehen können, rechtfertigt dies doch keine Pflicht zu deren Entfernung. Die Blätter hätten ja auch gleich beim Herunterfallen von dem Baum bei Wind in die Gärten gelangen können. Wer wäre denn dann der "Schuldige"? Herbst bringt nun mal Laubfall. Da muss man auch damit rechnen, dass die Blätter im eigenen Garten landen. Im Übrigen habe auch ich einen Parkplatz von meinem Vermieter angemietet. Der Vertrag verpflichtet uns Mieter sogar, die Parkfläche selber zu reinigen. Es wäre doch besser, wenn man sich vor Mängelmeldung über die rechtlichen Voraussetzungen informiert (Privatgrund oder öffentliche Straße) und auch überlegt, ob die Meldung überhaupt einen Mangel darstellt.

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