Information ist gut, Bürgerbeteiligung wichtig. Auch (und gerade) im Beitragsrecht, wenn öffentliche Straßen gebaut, grundhaft erneurt oder verbessert werden und später Grundstückseigentümer sich an den Kosten hierfür prozentual zu beteiligen haben. Aber was kann, soll, will eine solche beitragsrechtliche Informationsveranstaltung, wie sie die Stadt Jena 1994 erstmals und seit 1996 regelmäßig veranstaltet?
Zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass die Beitragserhebung im Freistaat Thüringen an Gesetzlichkeiten des Bundes (= Baugesetzbuch / BauGB) und des Landes (= Thüringer Kommunalabgabengesetz / ThürKAG) gebunden ist, somit nicht im Ermessen der Stadt, eines Eigenbetriebs oder des Stadtrates (bzw. seiner Ausschüsse) steht. Der öffentliche Straßenbau an sich sehr wohl, aber nicht die sich anschließende Beitragserhebung.
Bürgerinformationsveranstaltungen der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ) dienen daher i.d.R. der Information von potentiell beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern entsprechend des § 13 ThürKAG. Diese veranstaltungen finden stets nach einem sog. „Absichtsbeschluss“ des Jenaer Ausschusses für Stadtentwicklung statt und hierbei wird u.a. über das Vorhaben unter Einbeziehung hierzu ergangener Anregungen unterrichtet. Zusätzlich stellt der KSJ neben der bevorzugten Ausbauvariante auch eine (oder mehrere) Alternativausbauvarianten vor und weist darauf hin, wann und wie mit der Zahlung von Beiträgen zu rechnen ist, wie sich die Kosten- und Aufwandsrechnung zusammensetzt und die Beiträge berechnen. Außerdem informiert der Kommunalservice Jena über den beabsichtigten Bauablauf und/oder Umleitungsstrecken und beantwortet Fragen zur individuellen Beitragsberechnung einzelner Grundstücke sowie den Möglichkeiten zur Ratenzahlung.
Obwohl unsere veranstaltungen öffentlich sind, handelt es sich bei ihnen um reine Informationsveranstaltungen zum Beitragsrecht und nicht um Diskussionsforen über Sinn und Zweck von Beitragserhebungen oder des konkret vorgesehenen Straßenbaus.
Natürlich sind bei uns alle Nicht-Grundstückseigentümer willkommen – jedoch sind sie in den Veranstaltung nicht gleichberechtigt gegenüber den, von späteren Zahlungspflichten betroffenen, Grundstückseigentümern. Nur diese und der jeweilige Ortsteilrat werden von uns eingeladen und ihre Redebeiträge haben daher Vorrang.