Im Zuge des Projektes „Straßenbahnverlängerung Nord“ zwischen der „Camburger Straße“ am sog. „Milchhof“ und dem Wohngebiet „Himmelreich“ ist zukünftig die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erwarten. Da sich die Kostengrößen des Dezernats Stadtentwicklung im Moment lediglich auf geschätzte Annahmen beziehen und sich die spätere Grundstückssituation potentiell beitragspflichtiger Grundstücke heute noch unklar darstellt, sind detaillierte Angaben zu möglichen Beitragshöhen zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Alle hier in der Folge genannten Zahlen sind insofern Annahmen.
Vor einer Erhebung von Straßenbaubeiträgen kommt es in Jena in der Regel zu sog. „Absichtsbeschlüssen“ im Stadtentwicklungsausschuss, bei denen die Stadt Jena die Absicht bekundet, eine öffentliche Straße grundhaft zu erneuern und hierfür in späteren Jahren Beiträge zu erheben. Nach Beschluss der Bauabsicht erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer Informationsschreiben und werden später in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert.
Aufgrund der Besonderheiten der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch sowie dem Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt es bei dem Projekt „Straßenbahnverlängerung Nord“ zwischen der „Camburger Straße“ am „Milchhof“ und dem Wohngebiet „Himmelreich“ vier unterschiedliche, beitragsrechtich zu betrachtende, Bereiche. Im sog. „Feld 4“ (= in der Abbildung ganz oben rechts) kommt es zu keiner Erhebung von Beiträgen. Insgesamt entstünden aber im Verlauf der gesamten Baustrecke zu entrichtende Straßenbaubeiträge in einer Gesamthöhe von rund 1.500.000 Euro.
Die Absichtsbeschlüsse für die Bereiche „Feld 1“, „Feld 2“ und „Feld 3“ sind von Seiten der Abteilung Beiträge für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.04.2015 vorgesehen. Sie haben die Bearbeitungsnummern:
14/0341-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 1)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der „Camburger Straße“ und der Straße „Steinbach“
14/0342-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 2)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der Straße „Steinbach“ und der „Brückenstraße“
14/0343-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 3)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der „Brückenstraße“ und der jetzigen Straßenbahnwendeschleife.
Nach bisherigen Schätzungen der Abteilung Beiträge (= die Zahlen können sich bis zur Einbringung der einzelnen Vorlagen aus den verschiedensten Gründen noch ändern) hätten die Grundstückseigentümer…
im Bereich der „Naumburger Straße (Teil 1)“, also zwischen der „Camburger Straße“ und der Straße „Steinbach“ in späteren Jahren möglicherweise rund 330.000 Euro an Straßenbaubeiträgen zu bezahlen,
im Bereich der „Naumburger Straße (Teil 2)“, d.h. zwischen der Straße „Steinbach“ und der „Brückenstraße“ zukünftig etwa 980.000 Euro sowie die Grundstückseigentümer der
„Naumburger Straße (Teil 3)“, damit ist der Bereich zwischen der „Brückenstraße“ und der jetzigen Straßenbahnweneschleife gemeint, ca. 190.000 Euro.
Im Bereich „Naumburger Srraße (Teil 2)“ verläuft zudem eine Grenze zwischen zwei Ortsteilen (= Ortsteilgrenze siehe Grafik). Von den hier zu erwartenden rund 980.000 Euro an Straßenbaubeiträgen würden zukünftig nach überschlägiger Aufteilung auf die Löbstedter Seite rund 330.000 Euro entfallen und auf Zwätzen etwa 650.000 Euro.