Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung

#15288-2024  Straßenschild

der VZ-Träger samt VZ wurde um knapp 180° gedreht. In der Folge gilt für den hier in die Otto-Schott-Straße einfahrenden Verkehr keine Regelung der T30-Zone sowie kein explizites Haltverbot.

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