#9978-2023

Beschreibung des Mangels

So wichtig Stromsparen auch ist, als jemand der täglich auch bei Dunkelheit den Radweg nach Lobeda nutzt, muss ich auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen. Auf dem Teilstück zwischen Burgaupark und der Gärtnerei Boock und an der neuen Alternativetreck zum Goldbergtunnel ist der Radweg so schlecht beleuchtet, dass man selbst mit ausreichender Fahrradbeleuchtung Fußgänger übersieht.
Bitte dringend Abhilfe schaffen!

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.895841804823, 11.601272360422

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den HInweis.

Im Bereich des neu gestalteten Radweges am Goldbergtunnel, wurde die Straßenbeleuchtung auf der Stadtrodaer Straße, wieder aktiviert.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10091-2023, die neue ID ist: #9978-2023.

Kommentare

Gilt gerade auch für die Neubaustrecke am Sportforum zwischen Stadioneingang und hinterer Eltern-Sport-taxi Parkplatz an den Fußballfeldern. Hier musste letzte Woche sogar ein Auto eine Vollbremsung hinlegen weil es in der Kurve einen Fußgänger erst super spät gesehen hat. Gibt ja keinen Fußweg dort trotz Neubaus und das Auto war mit den aktuell erlaubten 30 km/h sowieso viel zu schnell unterwegs.

kommt man aus dem Verkehrsberuhigten Bereich Saaleseitige Stadionzufahrt/Rasenmühleninsel/USV/Tennis/Kanu, so gibt es dort keine Beschilderung außer dem Ende des Bereiches - ergo 50, keine Tempo 30 Zone

Somit kann man mindestens Radfahrenden nicht vorhalten dort zuvor mit einer/mit der T30 Zone in Kontakt gekommen zu sein

Anders als früher handelt es sich nun nicht mehr um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem Fußgänger die meisten Rechte genossen. In der nun ausgewiesenen T30-Zone müssen Fußgänger bei Dunkelheit entsprechend §25(1) am Fahrbahnrand hintereinander gehen oder den Seitenstreifen benutzen, um die Auto- und Radfahrer nicht zu gefährden.
Hilfreich sind außerdem helle oder reflektierende Kleidung und das Gehen am linken Fahrbahnrand, um so entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig wahrnehmen und ggf. ausweichen zu können.

auch in Jena gilt die Straßenverkehrsordnung.
Dort findet man im §3 die Vorgabe zum umgangssprachlichen Sichtfahrgebot.
"Die Geschwindigkeit ist [...] den [...] Sicht- und Wetterverhältnissen [...] anzupassen"

Nur, weil irgendwo 30km/h als unter besten Bedingungen maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, darf nicht automatisch immer 30kmh gefahren werden.
Und nur, weil am Fahrrad die Mindestausstattung an Licht nach StVZO angebracht ist, gilt auch dort: angepasste Geschwindigkeit. Wer zu Fuß Gehende im Stadtgebiet "übersieht", weil gerade kein Flutlicht am Straßenrand den Weg beleuchtet, war: zu schnell.

Es gibt kein Recht auf das Erlangen von Höchstgeschwindigkeit an jeder Stelle.

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