This is a cache of https://rathaus.jena.de/de/oeffentliche-bekanntmachung-eines-vorbescheides. It is a snapshot of the page at 2024-11-24T01:08:58.412+0000.
Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides | Jena Rathaus Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides

20.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gem. § 69 Abs. 3 ThürBO

Vorbescheid für Neubau eines Forschungsgebäudes für das Leibniz-Zentrum für Photonik in der Infektionsforschung (LPI) auf dem Grundstück der Gemarkung Drackendorf, Flur 1, Flurstück 298/9, Drackendorfer Straße

Im Rahmen des Vollzugs der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und des Baugesetzbuches (BauGB) in den jeweils gültigen Fassungen erteilte die Stadt Jena, Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz, mit Bescheid vom 09. Oktober 2023, unter dem Aktenzeichen Az.: A-16/2023 dem Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kaufmännischer Vorstand Frau Dr. Brunhilde Seidel-Kwem, Kastanienstraße 1, 07747 Jena, den Vorbescheid für das Bauvorhaben „Neubau eines Forschungsgebäudes für das Leibniz-Zentrum für Photonik in der Infektionsforschung (LPI) auf dem Grundstück der Gemarkung Drackendorf, Flur 1, Flurstück 298/9, Drackendorfer Straße, unter Auflagen auf der Grundlage eines Verfahrens nach § 74 ThürBO.

Den Nachbarn, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß § 69 Abs. 3 ThürBO die Baugenehmigung zuzustellen. Nachdem sich die Nachbargrundstücke im Eigentum von mehr als 20 Eigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung im amtsblatt der Stadt Jena als bewirkt.

Die Nachbarn können die Vorbescheidsakte bei der Stadt Jena (Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz – Team 2) innerhalb der allgemeinen Besuchszeiten (Mo.+Di. von 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr) oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03641/495080 einsehen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadt Jena, Am Anger 15, 07743 Jena oder bei der Stadt Jena, Fachdienst Bauordnung und Denkmal­schutz, Am Anger 26, 07743 Jena

einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist der Widerspruch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse bauordnung@jena.de (– eine einfache E-Mail genügt nicht –) oder an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Stadt Jena zu senden.

 

Jena, 17. November 2023

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

Kategorie