Leichenpass
Der Fachdienst Gesundheit stellt für die Beförderung von Leichen über die Grenzen Deutschlands Internationale Leichenpässe aus, sofern der oder die Betroffene in Jena verstorben ist.
Details
Ein Internationaler Leichenpass ist erforderlich, wenn eine Leiche über Deutschlands Grenzen hinaus befördert werden soll und dabei eines der folgenden Länder passiert bzw. zum Zielort hat:
- Ägypten
- Belgien
- Chile
- Dänemark
- Frankreich
- Italien
- Demokratische Republik Kongo
- Mexiko
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Rumänien
- Schweiz
- Slowakei
- Tschechische Republik
- Türkei
Die Leiche ist entsprechend den Vorschriften des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung einzusargen.
Der Fachdienst Gesundheit stellt Leichenpässe nur bei Sterbefällen, die sich in Jena ereignet haben, aus und auch erst, nachdem diese standesamtlich beurkundet worden sind. Die Ausstellung nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch.
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (-> downloads)
- Original-Totenschein
- Original-Sterbeurkunde
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Ausstellung Internationaler Leichenpass | 20,00 Euro |
Beglaubigung des Totenscheins | 5,00 Euro |
Rechtsgrundlagen
- Artikel 1 Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Herr Pietsch | Sachbearbeiter Team Amtsärztlicher Dienst |
E-Mail: pietscha@jena.de Telefon: 0049 364149-3137 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_05 |