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Familienzusammenführung beantragen | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Familienzusammenführung beantragen

Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird von der Bundesrepublik Deutschland erteilt, um familiäre Lebensgemeinschaften herzustellen und zu wahren.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt. In Verbindung mit der erstmaligen Erteilung steht auch die Prüfung, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.

Um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen dieselben Vorschriften erfüllt werden wie bei der Erteilung. Es werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.

Familiennachzug beantragen

Ehegattennachzug

Der Ehegattennachzug ist zu Deutschen und zu Einwanderern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis möglich. Grundsätzlich wird dem nachziehenden Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert werden und der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.

Kindernachzug

Der Kindernachzug ist zu Deutschen und zu Einwanderern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis möglich. Er ist auf minderjährige Kinder beschränkt.

Für Aufenthalte der Familienangehörigen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gelten andere Regelungen.

Arbeitsmarkt

Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsmarktzugang und die damit verbundenen Auflagen gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

Wenn ein Ehegatte bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bereits nach 3 Jahren erteilt werden. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen wie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen und ausreichende Deutschkenntnisse von Nöten.

Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate / letzter Einkommenssteuerbescheid der antragstellenden Person oder des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners)
  • beispielsweise Heiratsurkunde
  • beispielsweise Schulbescheinigung (bei schulpflichtigen Kindern)
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung 98,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Alex

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland