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„Ulmer Straße“: Kostenminimierung durch die im Stadtentwicklungsausschuss eingeforderte Minimalvariante greift – Straßenbaubeiträge
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„Ulmer Straße“: Kostenminimierung durch die im Stadtentwicklungsausschuss eingeforderte Minimalvariante greift

Ulmer Strasse - Ausbaubereich und Neubauteilstueck - Foto © Stadt Jena KSJ
Ulmer Strasse / Ausbaubereich und Neubauteilstueck – Foto © Stadt Jena KSJ

Im alten Teil der Ulmer Straße von der Hausbergstraße in Richtung Höhenweg soll die Fahrbahn grundhaft erneuert werden. Dies sieht ein Absichtsbeschluss aus dem vergangenen Jahr vor. Nachdem geklärt ist, dass – anders als von einigen Bürgern angenommen – der Straßenneubau in der Ulmerstraße sich weder kostenerhöhend auf die Alt-Anlieger auswirkt, noch ein Verstoß gegen Vorgaben des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) ist, wurden die Planungen vor einem Monat dem Ortsteilrat in Wenigenjena vorgestellt.

Ulmer Straße / Vorzugsvariante A - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Ulmer Straße / Vorzugsvariante A – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Entweder im Januar oder Anfang Februar bildet sich der Orteilrat um Frau Ortsteilbürgermeisterin Haschke eine Meinung zu den beiden vorgestelten Projekten (A = Vorzugsvariante mit Stellflächen / B = Minimalvariante ohne Stellflächen), so dass der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena am 18. Februar 2016 den Baubeschluss des Kommunalservice Jena behandeln kann, der schließlich am 23. März 2016 vom Stadtrat beschlossen werden soll. Hierbei wurde der Vorgabe des SEA Rechnung getragen, die Kosten so weit dies möglich ist zu minimieren.

Ulmer Strasse Minimalvariante - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Ulmer Straße / Minimalvariante B – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Sah der Absichtsbeschluss vom Sommer 2015 noch geschätzte Herstellungskosten von rund 155.000 Euro und prognostizierte die Höhe der hieraus zu erwartenden Straßenbaubeiträge bei über 90.000 Euro, so haben mittlerweile Ausbaukosten in einer geschätzten Gesamthöhe von (je nach Ausbauvariante A oder B) zwischen 50.000 und maximal 60.000 Euro, woraus sich nach derzeitigem Stand beitragsfähige Kosten geschätzt zwischen rund 45.000 und 55.000 Euro ergeben würden. Nach Abzug des städtischen Anteils von 40 % wären umlagefähige Kosten in Höhe von (je nach Ausbauvariante A oder B) 27.000 bis maximal 33.000 Euro als Sttraßenbaubeitrag von den Anliegern zu tragen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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