Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht
Die Allgemeinverfügung des ZVL (GZ: TG/523-02-16-V-52/21) vom 24.03.2021 bezüglich der Aufstallungsanordnung für gehaltene Vögel i. S. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) wird vollumfänglich zum 03.05.2021 widerrufen.
Die Aufstallungspflicht entfällt somit für alle Haltungen von Geflügel und gehaltenen Vögel.
Den vollständigen Text zur Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie unter downloads.
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Aufhebung Allgemeinverfügung Aufstallpflicht (PDF, 167.68 KB)