#8182-2022

Beschreibung des Mangels

Als Anwohner im Neubaugebiet jena Drackendorf. Müssen wir wiederholt darauf hinweisen wie laut die Autobahn in den Abend und Nachtstunden ist. Hier wäre es wünschenswert einen lärmschutz einzuführen

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Fachdienst Umweltschutz
Geokoordinaten
50.8808277, 11.6377949

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte:r Mangelmelder:in,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Für Jena wird in regelmäßigen Abständen die Verkehrslärmbelastung im Stadtgebiet ermittelt - zuletzt im Jahr 2018. Im sog. Lärmaktionsplan werden dabei Maßnahmen zur Lärmminderung für besonders lärmbelastete Straßenabschnitte festgelegt und umgesetzt, sofern sie im eigenen Zuständigkeitsbereich liegen.

Für den Lärmschutz entlang der Autobahn ist allerdings nicht die Stadt zuständig, sondern die Autobahn GmbH. Eine Anfrage dort ergab Folgendes:

Für den Ausbau der BAB A 4 von vier auf sechs Fahrstreifen im Abschnitt westlich der Anschlussstelle Jena-Göschwitz bis östlich des Parkplatzes Rodablick Nord wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren sind auch die Lärmauswirkungen auf das Umfeld untersucht worden. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen wurden die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die an die Autobahn angrenzende schutzwürdige Bebauung ermittelt.

Die planfestgestellten aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lobdeburg-Lärmschutztunnel, Lärmschutzwände und -steilwälle, lärmmindernde Fahrbahnoberfläche) und die ergänzenden passiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) sind im Rahmen des 2003 bis 2010 realisierten Autobahnausbaues umgesetzt worden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Realisierung des erforderlichen Lärmschutzes wurde demzufolge vollständig erfüllt.

Es wurde zudem geprüft, ob sich die Verkehrsbelastung im betreffenden Autobahnabschnitt in den vergangenen Jahren signifikant erhöht hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die aktuelle Verkehrsbelegung deutlich unter der für die Bemessung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen prognostizierten Verkehrsstärke liegt.

Für zusätzlichen Lärmschutz existiert demnach keine Rechtsgrundlage.

Freundliche Grüße, Fachdienst Umweltschutz / Team Immissionsschutz

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8292-2022, die neue ID ist: #8182-2022.

Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das die lärmschutz Maßnahmen laut Aussage der GmbH ausreichend sind liegt sicherlich in der Sache und Interesse des Betreibers.
Die Maßnahmen die bis 2010 umgesetzt wurden sind sicherlich für lobeda West sehr zielführend jedoch nicht die lächerliche lärmschutzwand in Abschnitt lobeda Ost. Um dies kostengünstig zu regeln wäre die Veranlassung der nächtlichen Geschwindigkeit Herabsetzung ein schnell umsetzbare möglichkeit.
Ich hoffe sie gehen hier nochmal nach und suchen einen Kompromiss. So wie es ist ist es sicher nicht mehr im Grenzwert und das der Verkehr nicht zugenommen haben soll wiederlegen fast wöchentliche Meldung im öffentlich Rundfunk.

<p>Momentan wird die Verkehrslärmbelastung für Jena durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) neu berechnet. Die Ergebnisse der Lärmberechnung werden voraussichtlich im Juli 2022 vorliegen und online einsehbar sein auf der<a href="https://antares.thueringen.de/cadenza/q/5fLrY4VscLB9h6Xkrqj6a3"&gt; Seite der TLUBN </a>und auch im <a href="https://map.jena.de/kartenportal/?bl=Stadtplan&amp;l=Adressen%2CAussich… der Stadt</a>. Anschließend wird der Lärmaktionsplan Jena fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird auch Ihr Hinweis überprüft werden.</p>

<p>Freundliche Grüße, Fachdienst Umweltschutz</p>

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