Beschreibung des Mangels
Es wäre sehr wünschenswert an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg, oder eine Verkehrsberuhigung mittels 30km/h zu platzieren.
Ich finde die Verkehrssicherheit, gerade für Kinder an dieser Stelle sehr gefährlich. Fahrzeuge können mit 50km/h, realistisch teils erheblich darüber von der Stadtrodaer Straße gefahren kommen.
Als Fußgänger, oder Radfahrer ist es durch die Begrünung nur ca. 10m einsehbar, ob ein Fahrzeug kommt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.898296406584, 11.599894165993
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für ihren Hinweis.
Wir haben die Feuerwehr den Sachverhalt umgehend prüfen lassen und können Entwahrnung geben. Bei dem Fundobjekt handelt es ich um eine alte Gasflasche, welche durch den Kommunalservice Jena fachgerecht entsorgt wird.
Ihr Mängelmelder-Team
Vielen Dank für den Hinweis. Für den Bereich Lobedaer Straße findet gegenwärtig eine Prüfung und Überarbeitung des gesamten Bereiches statt. Dieser wird momentan auch im Beirad Radverkehr thematisiert und im Laufe des Jahres umgesetzt. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7458-2022, die neue ID ist: #7349-2022.
Kommentare
Als Radfahrer darf man dort…
PermalinkAls Radfahrer darf man dort höchstens in jungen Jahren auf dem Gehweg fahren.
Ansonsten fährt man auf der Fahrbahn, die gleichzeitig Vorfahrtsstraße ist und damit braucht man sich um die Wartepflicht gegenüber den Fahrzeugen von der Stadtrodaer Straße gar keine Gedanken machen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 31.01.2022 - 16:02
Es endet an dieser Stelle…
PermalinkEs endet an dieser Stelle ein gemischter Rad/- Fußweg.
Es ist unzumutbar an dieser viel befahrenen Stelle auf die Straße auszuweichen.
Des Weiteren bleibt noch die Gefährdung für Fußgänger durch keine Einsehbarkeit der Straße.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02.02.2022 - 09:42
Antwort auf Als Radfahrer darf man dort… von Gast (nicht überprüft)
Der von Burgau kommende,…
PermalinkDer von Burgau kommende, gemeinsame Geh- und Radweg endet schon vor der Saalebrücke, also viel weiter westlich der Einmündung. Der von unten kommende Radweg endet am Gehweg der Lobedaer Straße.
In beiden Fällen ist für Radfahrer das Befahren der Fahrbahn verpflichtend und zumutbar.
Dass die Stadt seit Jahren nichts tut, um diese Stellen eindeutiger und sicherer zu gestalten oder wenigstens bestehenden Vorschriften für die Anlage von Radverkehrsanlagen umzusetzen, ist zwar unerfreulich, aber gewiss keine Freigabe für illegales Gehwegradeln auf den ohnehin schon schmalen Bürgersteigen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02.02.2022 - 11:49
Antwort auf Es endet an dieser Stelle… von Gast (nicht überprüft)
nein
Permalinknein, an dieser Stelle endet kein "gemischter Rad/-Fußweg".
Aus Richtung Burgau-Park kommend endet der Radweg bereits an der Saalebrücke. Dort ist die nördliche Nebenfläche ein reiner Fußweg. keine Freigabe für den Radverkehr, kein "gemischter Rad/-Fußweg"
Der Weg aus Richtung Lobeda-Altstadt beginnt an der schmalen Verbindung zwischen Lobedaer Straße und An der Riese. Es handelt sich dabei um einen reinen Fußweg. Keine Freigabe für den Radverkehr, kein "gemischter Rad/- Fußweg".
Auf diesem Weg dürfen sich ausschließlich Fußgänger bewegen, sowie Kinder auf dem Fahrrad vor dem vollend. 8LJ (müssen) bzw. vor vollend. 10LJ (dürfen). Jeweilige Begleitpersonen dürfen dann ebenfalls auf dem Gehweg fahren. An Einmündungen und Kreuzungen ist aber nach §2 Absatz 5, Satz 7 StVO anzuhalten und abzusteigen.
Ein Fußgängerüberweg würde daran im Übrigen bei der vorliegenden Konstellation nichts ändern. Auch da müssten Kinder und Begleitpersonen mit dem Fahrrad: absteigen.
Mit dem Fahrrad haben Sie dort (ausgenommen der erwähnten Ausnahmen) auf der Fahrbahn zu fahren. Sowohl aus Richtung Burgau-Park, als auch aus Richtung Lobeda-Altstadt kommend.
Sie genießen dann gegenüber den von der B88 abfahrenden Fahrzeugen natürlich Vorfahrt.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mi., 02.02.2022 - 12:35
Antwort auf Es endet an dieser Stelle… von Gast (nicht überprüft)
Auf dem Foto ist links oben…
PermalinkAuf dem Foto ist links oben klar erkennbar ein rundes blaues Schild mit einem Fußgänger und einem Radfahrer-Piktogramm. Nach meinem Wissen kennzeichnet dieses immer noch einen gemischten Rad-/Fußweg. Also endet genau hier also doch ein Rad-/Fußweg!
Wie komme ich StVO-gerecht auf diesen? Und wie komme ich gefahrlos (!) von diesem auf die Straße?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 11.02.2022 - 18:21
Antwort auf nein von Radfahrergast (nicht überprüft)
Super, dann darf ich als…
PermalinkSuper,
dann darf ich als Radfahrer auch aus Richtung Stadtzentrum kommend, ab der Straße am Wehrigt (dort endet der Radweg) auf der Schnellstraße Richtung Lobeda fahren.
Wer Mut hat kann das ja gerne mal probieren - man wird konsequent angehupt. Mir wurde sogar schon mal aus einem Polizeiauto raus "erklärt", dass ich dort nicht fahren soll.
Aber: der Radweg endet dort und ich dürfte dort lt. StVO fahren. Schließlich können ja kfz auch auf dem Stück bis zur Gärtnerei Boock fahren, da dies eine "ganz normale Straße" ist. Das Hauptproblem ist wieder mal, dass ein Rad-Fußweg eingerichtet wird, der dann völlig ungeplant irgendwo aufhört.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10.02.2022 - 16:34
Selbstverständlich dürfen…
PermalinkSelbstverständlich dürfen Sie auf der Stadtrodaer Straße fahren, denn das Radfahrverbot endet an der genannten Einmündung "Am Wehrigt". In Lobeda müssen Sie es sogar, weil im Bereich der Autobahnüberfahrung keine Radweg gibt ;-)
Bei der Zufahrt zur Gärtnerei liegen Sie jedoch falsch. Es handelt sich dort um eine Fahrradstraße mit Anliegerfreigabe.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 11.02.2022 - 22:56
Antwort auf Super, dann darf ich als… von Gast (nicht überprüft)