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Aufgrabungserlaubnis für eine Straße | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Aufgrabungserlaubnis für eine Straße

Wer eine Straße einschließlich Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. aufgraben möchte, benötigt eine Aufgrabungserlaubnis.

Aufgrabungen z. B. zwecks:

  • Kopfloch/Muffengrube,
  • Hausanschluss,
  • Längsaufgrabung öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Durchörterung,
  • Mauerwerkstrockenlegung,
  • Verlegung einer privaten Leitung

Ausführung

Sämtliche Aufgrabungsarbeiten im oder unmittelbar am öffentlichen Straßenbereich dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da insbesondere für die Verfüllung, Verdichtung und den Deckenschluss die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu berücksichtigen sind.

Private Aufgrabungen

Private Aufgrabungen zur Mauerwerkstrockenlegung, Arbeiten an der Hausentwässerung, Erneuerung von Grundstücksmauern oder Errichtung von Bauwerken unmittelbar an der Grundstücksgrenze u. ä. sind Sondernutzungen und damit gebührenpflichtig.

Sie verwenden dafür den Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis (-> downloads).

Beeinträchtigung Verkehr

Ganz wichtig ist, wenn bei Sondernutzungen oder Aufgrabungen der Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird, muss beim Fachdienst Verkehrsorganisation / Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (-> downloads) gestellt werden.

Antrag

Rechtzeitig vorher (in der Regel 14 Tage) ist ein schriftlicher 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' beim Kommunalservice Jena/Straßenverwaltung, zu stellen.

Soweit es sich um Arbeiten in Verbindung mit der Verlegung, Erneuerung oder Reparatur von Leitungen für die öffentliche Ver- und Entsorgung handelt, greifen in der Regel Konzessionsverträge. Es ist je nach Umfang zunächst meist erst ein generelles Zustimmungsverfahren durchzuführen und in der Folge eine Aufgrabungserlaubnis zu beantragen.

  • Antrag auf Aufgrabungserlaubnis (KSJ)
  • aussagekräftiger Lageplan
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Stadt Jena)
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Name Funktion/Bereich Kontakt
Stadtgebiet Nord

Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde

Kommunalservice Jena

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de

Telefon: 0049 3641 4989-167

Fax: 0049 3641 4989-189

Stadtgebiet Mitte

Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde

Kommunalservice Jena

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de

Telefon: 0049 3641 4989-166

Fax: 0049 3641 4989-189

Stadtgebiet Süd

Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde

Kommunalservice Jena

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de

Telefon: 0049 3641 4989-169

Fax: 0049 3641 4989-189

Standort

Kommunalservice Jena - Straßenverwaltung

Löbstedter Straße 68
07749 Jena
Deutschland