Gewerbesteuer - Auskünfte
Die Stadtverwaltung erhebt die Gewerbesteuer aufgrund der vom Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheide.
Die Mitarbeiter des Teams stehen Ihnen für Ihre Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Details
Die für das jeweilige Jahr zu entrichtende Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation des Messbetrages mit dem für das jeweilige Jahr in der Haushaltssatzung der Stadt Jena festgesetzten Hebesatz.
Für die Folgejahre, für die das Finanzamt noch keinen Messbetrag festgesetzt hat, werden i. d. R. Vorauszahlungen in der Höhe der Veranlagung erhoben.
Entsprechend § 233 a Abgabenordnung sind nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit Steuernachforderungen bzw. -erstattungen, die sich bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ergeben, zu verzinsen. Die Zinsbescheide werden zusammen mit den entsprechenden Gewerbesteuerbescheiden erlassen.
Jahr | Hebesatz |
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seit 2015 | 450 v. H. |
2011 - 2014 | 420 v. H. |
2009 - 2010 | 395 v. H. |
2005 - 2008 | 415 v. H. |
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Weitere Termine nach Vereinbarung.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Annette Posselt | Sachbearbeiterin Gewerbesteuern Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3022 Fax: 0049 3641 49-3044 |
Frau Constanze Wickler | Sachbearbeiterin Gewerbesteuern Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3024 Fax: 0049 3641 49-3044 |