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Die Probleme der Stadtwerke Jena mit der Baufirma Streicher betreffen keine Straßenbau-Maßnahmen des Kommunalservice Jena – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Die Probleme der Stadtwerke Jena mit der Baufirma Streicher betreffen keine Straßenbau-Maßnahmen des Kommunalservice Jena

Die Verlegung von Wasserrohren in der Lutherstrasse - Foto © Stadt Jena KSJ
Die Verlegung von Wasserrohren in der Lutherstraße – Foto © Stadt Jena KSJ

Die vor Kurzem von den Stadtwerken Jena Energie und der Baufirma Streicher im Zusammenhang mit der Verlegung von Gas- und Wasserleitungen festgestellten Probleme (= wegen fehlerhafter Schweißnähte an Gas- und Wasserleitungen muss auf diversen Streicher-baustellen unverzüglich nachgebessert werden) betreffen keine Straßenbaumaßnahmen des Kommunalservice der Stadt Jena, wie Uwe Feige als Werkleiter des Kommunalservice Jena der Presse berichtete.

Weiter erklärte Feige, dass das Verhältnis zum langjährigen Partner Streicher nicht getrübt sei, da die von den Stadtwerken festgestellten Probleme keine reinen Straßenbauarbeiten beträfen. Alle Straßenbaubeitragszahler würden als Gegenleistung für ihre Beitragszahlung weiterhin gute Arbeit vorfinden, sagte der Werkleiter des Kommunalen Eigenbetriebs. Zudem sollten aus den Nacharbeiten der Firma Streicher keine Einschränkungen im KSJ-Bauablaufplan für dieses Jahr entstehen, so Uwe Feige vor der Presse.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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