Beschreibung des Mangels
Ich bitte um Prüfung, ob die abgebildete Realität mit der zweifelsohne vorhandenen Verkehrsrechtlichen Anordnung übereinstimmt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass
- das Aufstellen von Leitbaken auf dem Rad- und Gehweg angeordnet wurde
- ein "Radfahrer absteigen" auf deinem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg angeordnet wurde
Wenn der Geh- und Radweg als baustelleneinrichtungsfläche beantragt und genehmigt wurde, dann sind für den Fuß- und Radverkehr entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Leitbake und "Radfahrer absteigen" (wie weit eigentlich? Bis Isserstedt?) sind nicht geeignet, auch nicht zulässig.
Da es sich hierbei um einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr handelt, sollte von einer Einengung des Wegequerschnitts unbedingt abgesehen werden. Alternativ ist eine Aufleitung auf die Fahrbahn für Rad Fahrende vorzusehen, der gemeinsame Geh- und Radweg im Abschnitt als Gehweg auszuweisen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.937066777925, 11.558022201061
Kommentare
Zeichen 605-20
PermalinkInteressant ist ja auch, dass man sich bei der Leitbake für Zeichen 605-20 entschieden hat, das bekanntermaßen zur linksseitigen Aufstellung vorgesehen ist und folglich rechts passiert werden müsste ...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 01.09.2020 - 13:19
"Radfahrer absteigen"
PermalinkDas Zeichen 240 steht hinter der Aufforderung zum Absteigen und da auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fahrrad gefahren werden darf / muss, darf man wohl annehmen, dass nur auf dem hlaben Meter davor abzusteigen ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02.09.2020 - 10:28