#2108-2019

Beschreibung des Mangels

Betrifft: Wegfall der Fahrradduldung auf dem Fußweg Kahlaische Straße-Rudolstädter Straße (Grafik 1)

"Stadt"auswärts Richtung Winzerla ist das Befahren des Fußweges mit dem Fahrrad ab dem Kreisel vor dem Puschkin-Platz gestattet. Bis vor einer Weile führte die Duldung bis hinter die Eisenbahnbrücke, die die Kahlaische Straße überspannt, kurz bevor die zur Rudolstädter wird.
Dadurch konnte man die Brücke hinter sich bringen, um dann die Rudolstädter Straße zu queren und die zwischen Ahornstraße und Hopfenweg führende Parallelstraße nutzen (Grafik 3). Nicht ideal, aber machbar.

Seit irgendwann im August (ich fahre die Strecke nicht oft genug, um das genau sagen zu können) wurde die Duldung für die letzten Meter zurückgezogen (Grafik 2, roter Punkt) und endet vor der Brücke. Fahrradfahrer müssen nun einen nicht abgesenkten Fußweg herunterspringen (es gibt eine Absenkung weit davor, aber keine städtische, sondern eine Privateinfahrt), sich in den teils immensen motorisierten Verkehr einordnen, zwischen Straßenbahngleisen links einordnen, den motorisierten Verkehr Richtung Winzerla damit eine Weile blockieren, bis der Verkehr auf der Gegenspur deren Querung gestattet.
Das ist v.a. deshalb ärgerlich, weil eigentlich Platz genug wäre, den Fußweg so weit zu verbreitern, dass eine Doppelnutzung möglich ist.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Grafik wurde aufgrund einer möglichen Urheberrechtsverletzung entfernt. Ihr Mängelmelder-Team

Es stimmt, für Radfahrer ist die Situation schwierig. Um aber das Radfahren auf einem Gehweg erlauben zu können, muss der Gehweg breit genug sein. Vorgegeben sind hier mindestens 2,50 m breite Gehwege. Auch Fußgänger haben Rechte und wollen Gehwege sicher und gefahrlos nutzen können. Wenn der Gehweg verbreitert wurde, kann die Freigabe für den Radverkehr erneut geprüft werden. Die bisherige Regelung weiterführen bis irgendwann der Gehweg verbreitert ist, geht im Interesse der Fußgänger leider nicht.

Einfach eine Bordabsenkung herstellen damit Radfahrer auf die Straße fahren können ist auch problematisch. Eine solche Einführung des Radverkehrs in die Fahrbahn soll aus Sicherheitsgründen geschützt erfolgen. Wie so etwas aussehen soll, ist in der Westbahnhofstraße in Höhe der ehemaligen Kinderklinik zu sehen. In der Kahlaischen Straße ist das so nicht umsetzbar.

 

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2193-2019, die neue ID ist: #2108-2019.

Kommentare

wären toll. Aber wir leben in Jena.
Eng ist es dort tatsächlich, wie angemerkt, das galt aber schon immer und noch mehr, als es dort einen Tunnel statt einer breiteren Unterführung gab. Warum es 20 Jahre später plötzlich ein Problem darstellen soll, ist wenig verständlich.

Es sollten einfach mehr (jüngere) Radfahrer die Straße nutzen. Die jenah-Fahrer auf dieser Stecke werden sich freuen.

Im entsprechenden Zeitungsartikel wurden bereits 2015 die angepeilten Wegebreiten dargestellt:
https://www.otz.de/leben/vermischtes/auto-verkehr/eine-neue-bruecke-ueb…

Warum haben die verantwortlichen Verkehrsplaner nicht bereits da erkannt, dass die Grafik in ihrer Skalierung extrem geschönt ist und die Breite von nur 1,3m viel zu schmal für die Doppelnutzung als Geh-/Radweg sein wird? So etwas hätte bei seriöser Radverkehrsplanung nie genehmigt werden dürfen.
Warum wurde der Weg dann unter Gefährdung von Fußgängern trotzdem für den Radverkehr freigegeben und warum hat es dann drei Jahre gebraucht, um an die Gefährdungssituation zum Leidwesen der Radfahrer zu "beheben"?

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

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