Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.903026449975, 11.570777302065
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#15827-2024" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder, ihre Mitteilung haben wir (erneut) erhalten und sodann unseren Aussdienst mit der Bestreifung beauftragt. Die Rechtmäßigkeit des Abschleppens hängt jedoch von der Verhältnisnmäßigkeit des Zwangsbegriffes ab. Insbesondere davon, ob Fahrzeuge an ihren Abstellorten über den Halt- oder Parkverstoß hinaus akute Gefahren für den Straßenverkehr verursachen. Nach der Rechtsprechung des BVerwG rechtfertigt der bloße Normverstoß allein nicht ohne weiteren eine Abschleppmaßnahme. Aus diesem Grund stehen wir dort einer Abschleppmaßnahme eher restriktiv gegenüber. Sollten die dortigen Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr nicht (mehr) zugelassen sein, so werden verwaltungsrechtlich Maßnahmen durch die Verkehrsüberwachung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Der Status des Mangels "#15827-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Soweit ich von einem…
PermalinkSoweit ich von einem Polizisten weiß, dürfen PKW mit Saisonkennzeichen auf öffentlichen Raum parken. Außerhalb der nicht zugelassenen Zeit dürfen sie nur nicht auf der Straße bewegt werden, aber solange ein Kennzeichen dran ist, sollte alles Safe sein.
Und im ernst, wo sollte man ein Wohnmobil in dieser Größenordnung einfach mal so unterstellen, nur weil sich andere dran stören, dass sie den Parkplatz nicht selber nutzen können?
Gespeichert von Peter Katzmann (nicht überprüft) am Mi., 20.11.2024 - 09:33
Diese Information ist falsch…
PermalinkDiese Information ist falsch, es darf nicht auf öffentlichen Flächen geparkt werden außerhalb der Gültigkeitsdauer.
Ist ja auch logisch weil man dann keine kfz-steuer bezahlt.
Und wer das wohnmobil nicht privat abstellen kann muß eben ein normales Kennzeichen haben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20.11.2024 - 10:33