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Erste Änderung des Bebauungsplans "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel"
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Erste Änderung des Bebauungsplans "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel"

Der Bebauungsplan wurde von der ehemaligen Gemeinde Isserstadt eingeleitet und 1991 zur Rechtskrat gebracht. Ziel der Planung war die Beritstellung von Flächen für die Ansiedlung eines SB Warenhauses mit Baumarkt, eines Möbelmarktes sowie sonstiges Gewerbe. Mit Eingemeindung der Gemeinde Isserstedt ging der Bebauungsplan in Rechtsträgerschaft der Stadt Jena über.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Aufgrund einiger unbestimmter Festsetzungen war eine Klarstellung der Planung mittels Planänderung zwingend erforderlich. Weitere Änderungen umfassten die Vergrößerung des Sondergebietes Möbelmarkt sowie die Erhöhung dessen zulässiger Verkaufsfläche. Außerdem wurden sonstige kleinere Änderungen sowie Anpassungen an die gültige Rechtslage vorgenommen.
Nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Stadtrat wurde der Plan als Satzung beschlossen und ist mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 42/16 rechtskräftig.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 15/0436-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2015 "Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel"
  • Beschlussvorlage 15/0435-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2015 "Abwägungsbeschluss zum 4. Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Bebauungsplan ist seit dem 21.10.2016 rechtskräftig.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Umsetzung der Bebauung lt. Plan ist weitestgehend erfolgt.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Isserstedt

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgte im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.

Aktualisierungsdatum

10.12.2016

Versionsnummer

2.0

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