#11795-2023

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Kreuzung Ahornstraße/Distelweg kommt es regelmäßig zu Vorfahrsverstößen seitens Rad- oder Rollerfahrern, welche vom an der Kreuzung endenden Fußgänger/Radweg kommen. Der Fuß-bzw. Radweg endet an dieser Stelle mit einer Bordsteinkante, sodass der in den Distelweg abbiegende Verkehr Vorfahrt hat. Diese Vorfahrt wird zu 99% von Rad-bzw. Rollerfahrern missachtet. Vielleicht könnte man diese Stelle besser beschildern oder Sie haben eine andere Idee um diese Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Vielen Dank!

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.903777082591, 11.57779276371

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Im oben genannten Bereich wird es eine Anpassung geben, sodass die Vorfahrt eindeutiger wird. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11908-2023, die neue ID ist: #11795-2023.

Kommentare

gibt es dazu nicht schon eine ältere Meldung mit Bild? Und hat nicht der, der abbiegt den Vorrang zu achten?

Der in Frage stehende Gehweg endet an der Fahrbahn der Ahornstraße. Unmittelbar dahinter beginnt der Einmündungsbereich des Distelweges.

Daraus resultiert aber keine geänderte Situation, die den §9 StVO außer Kraft setzen würde. Selbstverständlich hat der "Geradeausverkehr" (auch Fußverkehr) auf oder neben(!) der Fahrbahn Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr!

Wenn jemand allerdings mit dem Rad auf dem Gehweg unterwegs ist (ob verbotswidrig oder nicht: das ist egal), so gilt bei Einfahrt auf die Fahrbahn §10 StVO. Hier wäre dann in der Tat der Radverkehr in der Pflicht, den Fahrbahnverkehr nicht zu gefährden, müsste ggfs. anhalten.
Aber auch ein Verstoß dagegen (also Radfahrer fährt vom Gehweg auf Ahornweg ein, ohne auf Verkehr von "schräg hinten" zu achten) ermächtigt nicht, im Gegenzug dem Radfahrer (oder E-Scooter-Fahrer) an der Einmündung Distelweg den Vorrang zu nehmen!

Die behaupteten Verstöße des Radverkehrs/e-Scooter sind also keine "Vorfahrtsverstöße", sondern maximal ein Verstoß gegen §10 StVO.
Ganz im Gegenteil dürfte ein großer Teil der Abbiegevorgänge, bei denen der Geradeausverkehr und dessen Vorrang ignoriert wird, die eigentliche Ordnungswidrigkeit darstellen.

Ich ziehe darüber hinaus die behauptete "Regelmäßigkeit" in Zweifel, da es nicht erklärbar sein dürfte, wieso regelmäßig stattfindende Verstöße stets ohne Unfälle ausgehen.

Der Vorschlag, hier "Hinweisschilder" aufzustellen, ist unbedingt abzulehnen. Es gilt die StVO, die Regeln müssen nicht gesondert per Hinweisschild erklärt werden.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.