Fußgängerfurten sind nur an Lichtsignalanlagen möglich.
Wenn hier §9(3) StVO durch kfz-Führer*innen häufiger ignoriert wird, dann müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den Fußverkehr zu schützen.
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Fußgängerfurten sind an dieser Stelle unzulässig.
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