
eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR beantragen
Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis bei Online-Vorgängen. Weiterhin ist das sogenannte Vor-Ort-Auslesen möglich.
Die eID-Karte ist wiederum kein Personal-, Reise- oder Aufenthaltsdokument und dient nicht zum Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.
Details
Ab dem 01. Januar 2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Voraussetzungen
- Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- antragstellende Person muss mindestens 13 Jahre alt sein
- Hauptwohnsitz in Jena
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen eID-Karte ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Die Antragstellung muss im Rahmen der persönlichen Vorprache erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jugendliche, die mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen den Antrag allein stellen.
Ausgabe / Abholung
Antragstellung vor dem 17.02.2025
Sie erhalten von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis auf.
Antragstellung ab dem 17.02.2025
Sie erhalten keinen PIN-Brief mehr. Ihre persönliche PIN-Nummer zum Dokument für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird Ihnen bereits bei Antragstellung ausgehändigt. Bei der Abholung wird Ihnen zusätzlich noch das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion übergeben. Die bisherige Briefbenachrichtigung über die Fertigstellung des Dokumentes fällt weg. Sie haben jedoch die Option sich per E-Mail über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes informieren zu lassen.
Allgemein zur Abholung
Sofern Sie noch eine alte eID-Karte besitzen, ist diese bei der Abholung der neuen eID-Karte abzugeben.
Die Ausgabe der produzierten eID-Karte erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.
Vertretung bei der Abholung
Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Nutzen Sie unbedingt eine der zutreffenden Vollmachten unter 'Downloads' für die Bevollmächtigung einer Person:
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten bei Antragstellung vor dem 17.02.2025 oder
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten bei Antragstellung ab dem 17.02.2025
Unterlagen
- gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistung | Gebühr |
eID-Karte | 37,00 € |
Rechtsgrundlagen
-
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |