In der Tat sind die Umlaufzeiten der gesamten Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Schillerstraße - Engelplatz - E-A-Straße eine Zumutung für den Fußverkehr.
Es bezeichnend, dass hier vom in seiner Zahl eindeutig dominierenden Fußverkehr erwartet wird, doch bitte zeitliche und räumliche Umwege in Kauf zu nehmen, die in keinem Verhältnis stehen.
Dass sich der FD auf die Position zurückzieht, mit der Anordnung des Z259 (Fußgängerverkehr verboten) sei alles geregelt, ist nicht nachvollziehbar. Immerhin gilt das Z259 für die gesamte Straße und umfasst damit sowohl den linken als auch rechten(!) Gehweg der Straße.
Streng genommen ist hier für zu Fuß Gehende gar-kein Durchkommen mehr.
Die Zufahrt zur Arbeitsstelle wird regelmäßig als Parkplatz genutzt - für zu Fuß Gehende ist aber kein Platz!
Die Anzahl der zu Fuß Gehenden aus Richtung Schillergässchen in Richtung Grietgasse ist deutlich höher als die Anzahl der kfz. Daher wäre es im Sinne der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer, hier die Grietgasse/Engelplatz als Einbahnstraße auszuweisen, den dann freien südlichen Fahrstreifen als Gehweg zu nutzen. Die Zufahrt zur Arbeitsstelle wäre weiterhin gewährleistet. Die Zufahrt für Busse durch die Grietgasse zum ZOB könnte über Ernst-Haeckel-Str/Knebelstraße erfolgen.
Fußverkehr
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