Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
(Amts)Vormundschaft / -pflegschaft
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund/Pfleger, um ihre rechtliche Vertretung sicher zu stellen. Vormundschaften/Pflegschaften werden durch das Familiengericht gem. § 1791b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Zum Vormund / Pfleger kann auch eine geeignete Privatperson, ein Vormundschaftsverein oder ein Berufsvormund bestimmt werden.
Auch für unbegleitete minderjährige Ausländer, die ohne einen sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein Vormund bestimmt, um die rechtliche Vertretung sicher zu stellen.
Bestellte Amtsvormundschaft / -pflegschaft
Steht im Umfeld der Familie kein geeigneter Einzelvormund / Pfleger zur Verfügung, wird das Jugendamt zum Vormund bestellt. Dann spricht man von einer bestellten Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft.
Gesetzliche Amtsvormundschaft / -pflegschaft
Bei minderjährigen Müttern tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gem. § 1791c BGB eine Amtsvormundschaft ein. Die Personensorge für das Kind übt die Mutter gemeinsam mit dem Amtsvormund aus. Dabei hat sie die tatsächliche Sorge inne. Die Mutter hat demnach das Recht und die Pflicht das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Der Amtsvormund ist für Fragen der gesetzlichen Vertretung zuständig. Dabei ist dieser ausschließlich für das Kind tätig. Jedoch wird die minderjährige Mutter an allen Prozessen beteiligt.
Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Vormundes einzelnen Mitarbeitern/-innen. Der Vormund vertritt sein Mündel in eigener Verantwortung und ist in seinem Beurteilungsspielraum für Entscheidungen nur dem Kindeswohl und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verpflichtet.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Herr Junker | Sozialarbeiter Team Besondere Soziale Dienste |
E-Mail: junkert@jena.de Telefon: 0049 3641 492716 |
Frau Rost | Juristin Team Besondere Soziale Dienste |
E-Mail: rostk@jena.de Telefon: 0049 3641 492724 |
Frau Thieme-Röhn | Sozialarbeiterin Team Besondere Soziale Dienste |
E-Mail: antje.thieme-rhoen@jena.de Telefon: 0049 3641 492715 |
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren sie per Telefon oder E-Mail einen termin.