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Antwort des Oberbürgermeisters auf die Stellungnahme der „BI Lützowstraße“ zur Vorstellung der Planung zum Straßenausbau im Stadtentwicklungsausschuss am 1. Oktober 2015 – Straßenbaubeiträge
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Antwort des Oberbürgermeisters auf die Stellungnahme der „BI Lützowstraße“ zur Vorstellung der Planung zum Straßenausbau im Stadtentwicklungsausschuss am 1. Oktober 2015

Lützowstraße aus der Luft - Ausbauvariante beide Teile
„Lützowstraße“ Ausbauvariante (grün= oberer Teil bis zum Lauensteinweg / weiß = unterer Teil bis zur Kirche)

Der Oberbürgerneister der Stadt Jena, Dr. Albrecht Schröter, antwortete dem Vorsitzenden der der „Bürgerinitiative Lützowstraße“ auf dessen Stellungnahme zum beabsichtigten Straßenausbau vom 14. September 2015. Der Oberbürgermeister schrieb u. a.:

Sehr geehrter Herr Mund,

(…) Unsere Absicht, die „Lützowstraße“ ab der Kreuzung „Mühlenstraße“ zu erneuern bzw. zu verbessern, wurde verwaltungsintern ausführlich vorbesprochen und diskutiert. Wie Sie selbst erwähnt hatten, gab es einige Zeit lang in der Verwaltung die Hoffnung, die „Lützowstraße“ könnte mit Instandhaltungsmitteln in einen Zustand versetzt werden, der sie langfristig verkehrstüchtig macht und belässt. Diese Hoffnung hat sich letztendlich nicht bestätigt, so dass von Seiten des Kommunalservice Jena das Projekt von der Instandhaltung in eine grundhafte Erneuerung bzw. Verbesserung geändert werden musste. Dies hat natürlich Aspekte für die Eigentümer der anliegenden Grundstücke – und zwar die spätere prozentuale Beteiligung an den Ausbaukosten – und daher ist es nur verständlich, dass man auf Ihrer Seite die Notwendigkeit der aktuell beabsichtigten Herstellungsmaßnahme hinterfragt und sogar in Frage stellt.

Indes: Über den oberen Teil der „Lützowstraße“ muss man nicht diskutieren. Aus meiner Sicht auch nicht darüber, wie sie auszubauen ist, denn die Stadt Jena wählt stets den kostengünstigsten Ausbaustandard. Natürlich kann man sich Gedanken machen über die Sinnhaftigkeit von Straßenverbreiterungen oder Stützmauern, jedoch gibt es hier Straßenbaurichtlinien und zum Teil Sicherheitsaspekte zu beachten.

Lützowstraße Unterer Teil - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Unterer Teil – Foto © Stadt Jena KSJ

Nun fordern Sie bzw. die Bürgerinitiative ein Mitspracherecht bezüglich der Ausbauqualität und der Herstellungskosten ein und berufen sich dabei u.a. auf § 7 Absatz 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Hier heißt es: „Bei Anliegerstraßen sollen die Interessen der Anwohner an einem ihren Bedürfnissen entsprechenden, ortstypischen und kostensparenden Ausbau besondere Berücksichtigung finden. Bereits vorhandene, unter technischen Gesichtspunkten noch nutzbare Straßenbestandteile sollen in die Bauplanungen einbezogen werden, soweit hierdurch Kosteneinsparungen erzielt werden können.“

Daran sieht man, dass dies kein „Mitsprache-Paragraf“ ist. Jedoch ist er auf jeden Fall zu beachten. Und genau hier hat die Stadt auch im bisherigen Verfahren durchaus Interessen der Anwohner an einem, ihren Bedürfnissen entsprechenden, ortstypischen und kostensparenden Ausbau“ berücksichtigt. (…) Es hat neben, teilweise sehr intensiven Gesprächen, u.a. mit Frau Brackhage vom Ortsteilrat Lichtenhain (…) auch eine Umplanung des Straßenbauprojekts durch den Kommunalservice Jena gegeben. Hier wurde auf Veranlassung des Ortsteilrates (und im Interesse sowie sich an den Bedürfnissen der Anlieger orientierend) die ursprünglich beabsichtigte Ausbaulänge der „Lützowstraße“ um rund 1/3tel verkürzt.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 8 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Foto © Stadt Jena KSJ

(…) Ich halte die gewählte Variante für durchaus sinnvoll und habe entschieden, dass man sie dem Stadtentwicklungsausschuss so vorlegen soll. Unbestritten ist es im Interesse der Anlieger, dass in der „Lützowstraße“ endlich etwas Grundlegendes passiert. Was eine spätere Beitragszahlung betrifft: Hier müssen die Anlieger ohnehin nur die Kosten eines „notwendigen“ Ausbaus anteilig mitfinanzieren – eine Beitragserhebung für Luxus(aus)bauten ist gesetzlicherseits ausgeschlossen.“

In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf den Grund verwiesen, weshalb die Stadt Jena resp. der Kommunalservice Jena (KSJ) die „Lützowstraße“ grundhaft erneuern will. Weitere Reparaturen bzw. laufende jährliche Instandsetzungen durch die Abteilung Straßenunterhaltung kosten regelmäßig Geld und führen zu keinen bleibenden Verbesserungen der schlechten Straßenzustandssituation. In den letzten Jahren wurden z. B. professionell geflickte Schlaglöcher bereits nach kurzer Zeit durch den Regen wieder ausgespült.

Dass die Straße in nächster Zeit grundhaft erneuert werden muss, weil Reparaturen dort nicht mehr zielführend sind, ist deshalb aus Sicht des KSJ unzweifelhaft.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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