Die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena plant für Februar und März 2015 die Einbringung folgender straßenbaubeitragsrechtlicher Absichtsbeschlüsse in den Stadtentwicklungsaussschuss der Stadt Jena:
1.) Umgestaltung des Gehwegbereichs vor der REWE-Kaufhalle an der „Rudolstädter Straße“ – ACHTUNG VERSCHIEBUNG: Die Vorlage wird nach einer Entscheidung des Dezernats Stadtentwicklung aufgrund des Umfangs der SEA-Tagesordnung am 19.03.2015 auf Donnerstag, den 16.04.2015 verschoben!
2.) Umgestaltung der „Bauersfeldtraße“ in Winzerla – ACHTUNG VERSCHIEBUNG: Die Vorlage wird nach einer Entscheidung des Dezernats Stadtentwicklung vorerst auf einen unbekannten Zeitpunkt verschoben!
3.) Umgestaltung der „Theobald-Renner-Straße“ in Neu-Lobeda West
Ob und wann diese Beschlüsse eingebracht werden, steht noch nicht fest, da es sich bei den von der Stadt Jena beabsichtigten Baumaßnahmen – von denen auch die genannten Straßen bzw. Wege betroffen sein könnten – um Freiraumgestaltungen im Umfeld der „Wasserachse Winzerla“ bzw. im „Nördlichen Stadtteileingang Lobeda“ handelt. Vor Einbringung der Beschlüsse sind deshalb noch weitere beitragsrechtliche Überprüfungen notwendig.
Auch wenn die Beschlüsse dann eingebracht und letztlich vom Stadtentwicklungsausschuss bestätigt werden, heißt dies noch nicht, dass die entsprechenden Baumaßnahmen bestätigt sind. Nachdem ein Absichtsbeschluss gefasst wurde, beginnt die Phase der Bürgerinformation nach § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz (= hier nachzulesen) mit der Erfassung der beitragsrechtlich relevanten Grundstücke, dem Erstellen und Versenden der Informationsschreiben, einer Bürgerinformationsveranstaltung mit der Vorstellung der beabsichtigtsen Projekte sowie der jeweiligen Projektalternative sowie einem gesonderten Baubeschluss, welcher durch den Jenaer Stadtrat gefasst werden muss.
Erst nachdem dies alles abgeschlossen ist, werden solche Projekte von der Stadt Jena durchgeführt.