
Zulassung kennzeichenpflichtiges Kfz mit Betriebserlaubnis - Neuzulassung
Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.
Möchten Sie hingegen ein zulassungsfreies Fahrzeug ummelden (innerhalb Jenas oder nach Jena - mit oder ohne Halterwechsel), dann informieren Sie sich hier: Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis.
Details
Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:
- Leichtkraftrad
- selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
- Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
- Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)
Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.
Unterlagen
- Vordruck Betriebserlaubnis oder Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung)
- Kaufvertrag im Original
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025
Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes.
Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.
Leistungen | Zeitraum Einschränkung |
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Wohnung an-, um- und abmelden | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen | 26. - 28.03.2025 |
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden | 26. - 28.03.2025 |
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) | 26. - 28.03.2025 |
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern | 26. - 28.03.2025 |
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Meldebescheinigung beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen) | 26. - 28.03.2025 |
Melderegisterauskunft | 26. - 28.03.2025 |
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz | 24.03. - 31.03.2025 |
Jenabonus beantragen oder verlängern | 26.03. - 02.04.2025 |
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Entweder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Vorlage CoC oder bereits erteilter Betriebserlaubnis |
29,60 € |
oder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei gleichzeitiger Erteilung der Betriebserlaubnis |
58,20 € |
ggf. bei manueller Erfassung der Technikdaten | 15,30 € |
ggf. wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen | 10,20 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen (extern) |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |