Abfall - Meldung illegaler Abfallablagerungen
Entdecken Sie Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und in der freien Landschaft, im Wald oder anderen öffentlichen Flächen abgelagert wurde, können Sie dies melden. Wir gehen den Anzeigen über illegale Abfallablagerungen nach und ahnden diese.
Um eine illegale Abfallablagerung handelt es sich, wenn Abfälle (z. B. hausmüllähnlicher Abfall, Sperrmüll, Bauschutt, Altholz) außerhalb von zugelassenen Anlagen lagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Dr. Brauns | Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft Team Gewässer / Boden / Abfall |
E-Mail: claudia.brauns@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5266 |