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Jenabonus verlängern

Die Verlängerung des Jenabonus ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit möglich.

Antrag per E-Mail möglich

Sie können die Verlängerung des Jenabonus formlos per E-Mail beantragen.

Der Jenabonus ist bei Personen über 16 Jahre nur in Verbindung mit einem gültigen BundesPersonalausweis oder Reisepass gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen persönlichen Jenabonus. Ausgestellt werden Berechtigungen für Personen ab 6 Jahren.

Schüler und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten bei Vorlage eines gültigen Jenabonus und der Zahlung einer Verwaltungsgebühr ein Mobilitätsticket zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Jena (siehe Links).

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Stadt Jena gemeldet sein und einer der nachfolgenden Personengruppen angehören:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen
  • Bezieher eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie im Haushalt lebende Kinder
  • Altersrentner mit Anspruch auf Wohngeld
  • Erwerbunfähigkeitsrentner mit Anspruch auf Wohngeld
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Schüler, die BAföG erhalten
  • Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten

Gültigkeit

Die Laufzeit des Jenabonus beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist die Jenabonus-Karte im Bürgerservice abzugeben.

Fristen

Die Verlängerung des Jenabonus ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit möglich.

Antragstellung

Formlos per E-Mail

Sie können die Verlängerung des Jenabonus formlos per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Fügen Sie der E-Mail bitte eine Kopie des Personalausweises (beidseitig), des Reisepasses oder des Reisepasses zusammen mit einer Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels (beidseitig) sowie eine Kopie der Karte des noch gültigen Jenabonus (Vorder- und Rückseite) und des aktuellen Leistungsbescheides (siehe Unterlagen) bei. Der Jenabonus wird Ihnen dann kostenfrei postalisch zugestellt.

Persönliche Vorsprache

Bei der Vorsprache im Bürgerservice sind die aktuell gültigen Nachweise (siehe Unterlagen) und die noch gültige Jenabonus-Karte vorzulegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird eine neue Jenabonus-Karte ausgestellt.

  • Personalausweis, Reisepass oder Reisepass zusammen mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • die noch gültige Jenabonus-Karte
  • Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB II
  • Leistungsbescheid für den Anspruch auf Wohngeld des Antragstellers in Verbindung mit dem Leistungsbescheid für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II der Person, mit der der Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft lebt
  • Bescheid über den Bezug eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungsbescheid des Altersrentners/EU-Rentners mit Anspruch auf Wohngeld
  • Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsbescheid nach dem BAföG
  • Leistungsbescheid nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Die Ausstellung der Jenabonus-Karte ist gebührenfrei.

  • Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des Jenabonus
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland