Verkehrsrechtliche Anordnung

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Verkehrsrechtliche Anordnung Löbstedter Str.
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Verkehrsrechtliche Anordnung Löbstedter Str.

Für die Löbstedter Straße wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die bereits teilweise erfolgreich durch den Bauhof des Kommunalservice Jena (KSJ) umgesetzt wurde. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, deutlich zu verbessern. Im Rahmen dieser Maßnahmen führte der Bauhof umfangreiche Arbeiten zur Schaffung eines neuen Gehweges im Bereich Bowling Roma durch: Auskoffern des Banketts, Neusetzen von Borden, Verlegung von Rechteckpflaster und Anpassung der Schwarzdecke.

Zusätzlich wird die Löbstedter Straße stadtauswärts nach der Einfahrt zur Firma Scholz Recycling GmbH als Einbahnstraße ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Beschilderung "Einbahnstraße" und "Durchfahrtsverbot" in Kombination mit dem Zusatzzeichen, das Radfahrern die Nutzung in beide Richtungen erlaubt. 

Auf der Seite der Bahnschienen wird ein neuer Fußweg markiert, der den Fußgängern mehr Platz bietet und sicherstellt, dass Fahrzeuge nur noch in eine Richtung fahren können. Der KSJ wird parallel zu den Markierungsarbeiten die notwendigen Verkehrsschilder installieren. Die Arbeiten werden zeitnah abgeschlossen sein und sorgen dann für eine dauerhaft verbesserte Verkehrssituation. Die Wegführung wird ab der Firma Scholz als Einbahnstraße realisiert, wobei zusätzlich auch der bisher fehlende Gehweg markiert wird. Die Löbstedter Straße stadtauswärts bleibt in diesem Abschnitt nun dauerhaft eine Einbahnstraße, was eine sichere und flüssige Verkehrsführung für alle Beteiligten gewährleistet.

Jena, 14. August 2024