This is a cache of https://planen-bauen.jena.de/de/b-01-im-semsenfleck-und-am-vogelherdeim-kessel-1-aenderung-isserstedt. It is a snapshot of the page at 2024-11-24T18:07:23.522+0000.
B-Is 01 Im Semsenfleck und am Vogelherde/Im Kessel [1. Änderung] (Isserstedt) | Jena Planen und Bauen Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

B-Is 01 Im Semsenfleck und am Vogelherde/Im Kessel [1. Änderung] (Isserstedt)

Mit der ersten Änderung wurde der noch durch die damals selbständige Gemeinde Isserstedt erstellte ursprüngliche Bebauungsplan überplant und konkretisiert.

  • Aufstellungsbeschluss: 08.01.1991
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 08.07.1991
  • Beschluss zur wesentlichen Änderung: 21.06.1995
  • letzte öffentliche Auslegung des 4. Planentwurfs der wesentlichen Änderung: 15.09. bis 17.10.2014
  • Abwägungsbeschluss des 4. Entwurfs der wesentlichen Änderung: 17.06.2015
  • Satzungsbeschluss des 4. Entwurfes der wesentlichen Änderung: 17.06.2015
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 21.10.2016

Das B-Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 25 ha. Während die Bauflächen im Westen des B-Plangebietes als Gewerbegebiet ausgewiesen sind, sind die Bauflächen im Osten als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel festgesetzt. Die Sondergebietsflächen sind derzeit mit einem Globus-Einkaufsmarkt einschließlich Baumarkt (SO 1) sowie 2 Möbelhäusern, Möbel Boss und Porta-Möbel (SO 2) belegt.

Die Gewerbeflächen werden durch überwiegend kleinere Gewerbebetriebe genutzt. Die Änderung des Bebauungsplanes mit den insgesamt 4 ausgelegten Entwürfen beinhaltete die Erhöhung der Verkaufsfläche für Möbel von 11.500 m² auf 22.500 m², die Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen), die Erhöhung der Verkaufsfläche für das SB-Warenhaus (Globus), die Anpassung des Planes an zwischenzeitlich geänderte Rechtlagen sowie die Klarstellung von Festsetzungen.

Die Erschließung ist abgeschlossen, das Gelände ist zu 90% bebaut. Nur noch wenige Gewerbeflächen sind unbebaut.

Die beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

downloads