#9754-2022

Beschreibung des Mangels

Es wäre schön, wenn der KSJ bei Schilderstellung die Vorgaben der RSA berücksichtigen würde.
Auf Flächen, die vom Radverkehr genutzt werden, hat die Unterkante von Verkehrszeichen bei mindestens 2,20m über GOK zu liegen.

In Fahrtrichtung stadteinwärts muss dieser Weg vom Radverkehr genutzt werden.
In Fahrtrichtung stadtauswärts darf der Weg vom Radverkehr genutzt werden. Wie die Rückseite der Hinweistafel aussieht: tarngrau.
In Kopfhöhe des Radverkehrs.

Der KSJ kann diesen wiederholten Mängelmeldungen auch mit einfachen Mitteln begegnen:
werkseitig wird an jedem VZ-Träger in 2,25m Höhe eine farbige Banderole angebracht. Sowohl bei Vormontage/Endmontage und Aufstellung muss dann nur noch darauf geachtet werden, dass die UK des niedrigsten VZ nicht tiefer als die Banderole sitzt.
Gerne stelle ich meine Kontaktdaten zur Verfügung, falls meine Empfehlung im innerbetrieblichen Vorschlagwesen prämiert wird ;)

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.901146438598, 11.578331887722

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

beräumt

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9865-2022, die neue ID ist: #9754-2022.

Kommentare

Vielen Dank für Ihre Anmerkung/ konstruktive Kritik. Wir haben diese an die zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet. Da der Mängelmelder jedoch nicht als Medium für Diskussionen dient, wurde Ihr Kommentar entfernt.

Ihr Mängelmelder-Team

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.