Beschreibung des Mangels
Es wäre schön, wenn der KSJ bei Schilderstellung die Vorgaben der RSA berücksichtigen würde.
Auf Flächen, die vom Radverkehr genutzt werden, hat die Unterkante von Verkehrszeichen bei mindestens 2,20m über GOK zu liegen.
In Fahrtrichtung stadteinwärts muss dieser Weg vom Radverkehr genutzt werden.
In Fahrtrichtung stadtauswärts darf der Weg vom Radverkehr genutzt werden. Wie die Rückseite der Hinweistafel aussieht: tarngrau.
In Kopfhöhe des Radverkehrs.
Der KSJ kann diesen wiederholten Mängelmeldungen auch mit einfachen Mitteln begegnen:
werkseitig wird an jedem VZ-Träger in 2,25m Höhe eine farbige Banderole angebracht. Sowohl bei Vormontage/Endmontage und Aufstellung muss dann nur noch darauf geachtet werden, dass die UK des niedrigsten VZ nicht tiefer als die Banderole sitzt.
Gerne stelle ich meine Kontaktdaten zur Verfügung, falls meine Empfehlung im innerbetrieblichen Vorschlagwesen prämiert wird ;)
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.901146438598, 11.578331887722
Kommentare
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Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 13.12.2022 - 19:08