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Einen Ort zum Leben finden

Sie suchen eine Wohnung in Jena? In Jena gibt es nur wenige leerstehende Wohnungen und eine hohe Nachfrage. Weil regelmäßig Studierende der beiden Hochschulen zu- und wegziehen, ist der Wohnungsmarkt durch viel Bewegung gekennzeichnet.

Erste Orientierung bietet Ihnen das Internet. Über Webseiten für Immobilien und auch Inserate auf Anzeigenseiten können Sie schnell fündig werden. Mitunter gibt es Aushänge direkt an den zu vermietenden Objekten. Auch in den Tageszeitungen und Anzeigenblättern finden Sie regelmäßig Wohnraumangebote. In Jena gibt es zahlreiche Wohngenossenschaften, bei denen Sie sich nach einer passenden Wohnung erkundigen können. Beachten Sie dazu die Links.

Ein Immobilienmakler nimmt Ihnen die Suche nach geeignetem Wohnraum ab und stellt Ihnen aussichtsreiche Wohnungen vor. Seine Hilfe ist jedoch kostenpflichtig.

Andere Ansprechpartner vor Ort können das Wohnungsamt - in Jena das Team Wohnen - oder qualifizierte Beratungsstellen sein, wenn Sie Probleme haben, eine Wohnung von Ihrem Einkommen zu finanzieren. Falls Sie bei der Wohnungssuche Dolmetscherhilfe benötigen, ist es ebenfalls empfehlenswert, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

Ablauf

Sie haben gute Chancen auf eine Wohnung, wenn der Vermieter nähere Informationen durch Fragebogen, Dokumente und Nachweise von Ihnen fordert. Dazu gehören neben dem Personalausweis oder einer Kopie der Aufenthaltsgestattung auch eine Einkommensbescheinigung oder ein Mietübernahmeschein von jenarbeit.

Der Vermieter wird die Schufa-Auskunft einholen und unter Umständen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder sogar ein polizeiliches Führungszeugnis fordern. Diese Angaben sind Voraussetzung für einen Mietvertrag.

Bei Bezug staatlicher Leistungen

Wenn Sie staatliche Leistungen beziehen, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss von der für die Leistung zuständigen Behörde bestätigen lassen, dass das Mietangebot angemessen ist.

Entsprechen die Miete und die Betriebskosten für Ihre künftige Wohnung den Anforderungen, wird das zuständige Amt eine entsprechende schriftliche Zusicherung zur Übernahme der Miete erteilen. Sind Sie unsicher, welche Kosten für Wohnraum als angemessen gelten, können Sie sich gern schon vorab informieren.

Wenn trotz der Ablehnung der Umzug in eine unangemessene Wohnung erfolgt, werden die Kosten für die neue Wohnung nur bis zur maximalen Höhe der angemessenen Kosten übernommen. Auch ist dann die Übernahme der Umzugskosten vollständig ausgeschlossen und auch eventuelle Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung können nicht übernommen werden.

Lebenshaltungskosten

Unter Lebenshaltungskosten werden alle nötigen Geldausgaben zusammengefasst, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat tätigen muss. Dazu zählen Aufwendungen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel, Mobilität und Freizeit. Weitere Bereiche sind z. B. Beklei