This is a cache of https://service.jena.de/de/baumfaellung-genehmigung. It is a snapshot of the page at 2024-10-30T06:07:15.681+0000.
Baumfällung - Genehmigung | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Baumfällung - Genehmigung

Baumfällungen und Schnittmaßnahmen, die die Gestalt der Bäume wesentlich verändern oder diese in ihrer natürlichen Entwicklung beeinträchtigen, bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

Baumschutzsatzung

Die Stadt Jena hat bereits im Jahr 1997 eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese regelt insbesondere, welche Maßnahmen an Bäumen zulässig sind oder unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von den Verboten der Satzung genehmigt werden können. Sie ist anzuwenden auf Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereichs von bebauungsplänen.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die betreffenden Bäume bzw. Gehölze werden anschließend von einem Mitarbeiter vor Ort begutachtet. Bei schwierigen Entscheidungen erfolgt eine Einbeziehung der Baumschutzkommission oder von Ortsteilräten bzw. Ortsteilbürgermeistern.

Die Genehmigung regelt die erforderlichen Erhaltungs- oder Schutzmaßnahmen und enthält Auflagen für Ersatzpflanzungen. Bei Baumfällungen in dichten Baum- und Gehölzbeständen bzw. auf Grundstücken mit einem überdurchschnittlichen Baumbestand werden keine Ersatzpflanzungen beauflagt.

Zeitraum für Baumfällungen und Schnittmaßnahmen

Baumfällungen und Schnittmaßnahmen sind aus Gründen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung (bei Baumfällung: Formular unter Downloads) ist schriftlich oder per E-Mail mit folgenden Angaben bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen:

  • Erläuterung der geplanten Maßnahme
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • bei größeren Grundstücken bzw. Baumaßnahmen  Lageskizze mit Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser
  • Begründung
Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Jena - Baumschutzsatzung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Ecke

Sachbearbeiter Baumschutz & Baumschutzkommission

Team Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)

E-Mail: thomas.ecke@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5264

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Naturschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

Downloads